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Prüfungen / Instandhaltung / Generalüberholung Gü; Prüfung Vor Arbeitsbeginn Und Während Der Arbeit; Prüfungs- Und Instandhaltungsplan; Betriebsstatus Und Fehleranzeige - Demag DC-Com 1 Betriebsanleitung

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Prüfungen / Instandhaltung / Generalüberholung GÜ
6.1 Prüfung vor Arbeitsbe-
ginn und während der
Arbeit
6.2 Prüfungs- und
Instandhaltungsplan
6.3 Betriebsstatus und
Fehleranzeige
6.4 Generalüberholung
Vor Arbeitsbeginn muss der Geräteführer die Prüfungen gemäß Abschnitt 6.5
durchführen. Stellt der Geräteführer fest, dass die Funktion des Gerätes nicht ge-
währleistet ist bzw. Mängel am Gerät auftreten, ist das Gerät sofort stillzusetzen.
Solche Mängel sind z.B:
• beschädigte Bauteile,
• Versagen der Bremse und Nothalteeinrichtungen,
• Kettenschäden,
• ungewohnte Geräusche im Getriebe usw.
Die angegebenen Prüfungs- und Instandhaltungszeiten (Abschnitt 6.5) sind auf
normale Betriebsbedingungen des Kettenzuges abgestimmt. Im Rahmen der jährli-
chen Inspektion werden sämtliche Verschleißteile geprüft.
Zeigt sich bei der laufenden Instandhaltung, dass die Instandhaltungszeiten zu
lang sind, so sind sie den vorliegenden Betriebsbedingungen anzupassen.
Bei Reparatur sind nur Original Demag-Teile oder von der Demag freigegebene
Teile zu verwenden (siehe Einzelteilliste).
Bei Verwendung anderer, nicht von der Demag freigegebener Ersatzteile, führt
dies zur Löschung der Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
Die 7-Segmentanzeige ist beim DC-Com 10 auf der Steuerkarte unter der Elektro-
haube angeordnet.
Es können abgelesen werden:
• Betriebsstunden (Abschnitt 6.6),
• Betriebszustände (Abschnitt 6.6),
• Warnmeldungen (Abschnitt 7.10),
• Fehlerzustände (Abschnitt 7.10).
Die theoretische Nutzungsdauer D (Volllaststunden h) hängt von der Triebwerk-
gruppe des Kettenzuges ab. Die tatsächliche Nutzung soll gemäß FEM 9.755
jährlich ermittelt werden. Im Rahmen der jährlichen Prüfung durch unseren Kun-
dendienst können Sie die Ermittlung der tatsächlichen Lebensdauer durchführen
lassen.
Nach Ablauf von 90% der theoretischen Nutzungsdauer - bei richtiger Einstufung
der Kettenzüge nach 8-10 Jahren - ist eine Generalüberholung GÜ vom Betreiber
zu veranlassen. Die Generalüberholung GÜ muss bis zum Ablauf der theoreti-
schen Nutzungsdauer durchgeführt sein.
Hierbei werden neben den im Prüfungs- und Instandhaltungsplan aufgeführten
Prüfungen bzw. Arbeiten folgende Teile ausgewechselt:
• Getriebegehäuse mit gefügten Verzahnungsteilen,
• Getriebeöl und Getriebedeckel mit Dichtung,
• Verbindungselemente,
• Wellendichtringe, Lager, Verschlussstopfen,
• Bremse.
Die bei den Instandhaltungs- und Montagearbeiten zu ersetzenden Kleinteile
(Schrauben, Scheiben, usw.) sind nicht gesondert aufgeführt.
Mit der von dem Hersteller oder einer autorisierten Fachfirma durchgeführten
Generalüberholung liegt die Voraussetzung für den Weiterbetrieb des Kettenzuges
vor.
Die Bestimmungen der UVV/BGV D8 (VBG 8) sind damit erfüllt.
Der Weiterbetrieb darf erfolgen, wenn ein Sachverständiger die Bedingungen für
den Weiterbetrieb in das Prüfbuch eingetragen hat. Die Durchführung der GÜ ist
im Prüfbuch zu bestätigen und eine weitere Nutzungsperiode laut FEM 9.755 ein-
zutragen.
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