ELEKTRISCHE INSTALLATION
F_02_143
KONTROLLE DER EINSTELLUNG DER LEUCHTEN IM KABINENDACH
In der Vertikalrichtung darf kein Punkt der beleuchteten Fläche, der in der
Fahrbahnebene links von der Längsvertikalebene liegt, die durch die Mitte des
Scheinwerfers geht, weiter als 30 m von der vorderen Begrenzung des Traktors sein.
In der Horizontalrichtung müssen die Strahlen des Scheinwerfers mit der
Längsachse der Traktorsymetrie parallel sein.
Die Kontrolle der Leuchteneinstellung mit dem Bereitschaftsgewicht des Traktors
ausführen. Die Frontdachscheinwerfer können beim Betrieb auf den Verkehrswegen
nur dann benutzt werden, wenn eine frontgetragene Maschine oder Vorrichtung am
Traktor gehängt sind, die die Hauptscheinwerfer (in der Maske des Traktors) decken.
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