SICHERHEITSGRUNDSÄTZE BEI DER
ARBEIT MIT DREIPUNKTAUFHÄNUNG
Die mit Arbeit mit der Zusatz-
inrichtung des Traktors nicht be-
uftragten Personen dürfen sich
im Raum zwischen dem Traktor
und der angekoppelten Maschine
(dem Gerät) nicht aufhalten - (A).
Der Traktor darf mit dem getra-
enen Gerät in einer gehobenen
Stellung nicht geparkt werden -
(B).
AUFHÄNGUNGEN
F_02_79
ANKOPPELUNG DER MASCHINEN AN DIE DREIPUNKTAUFHÄNGUNG
Linke Hebezugstange (1) ist nach dem Abkoppeln des oberen Endes vom Bolzen
des Hebearmes einstellbar und ist zur groben Einstellung der Lage bestimmt. Die
feine Einstellung wird durch Drehen des Rohres der rechten Hebezugstange (2) mit
dem Windeisen vorgenommen.
Die Zugstangenenden können ingesamt, was die Höhe anbelangt, um 200 mm
gegenseitig verstellt werden. Die freie Verbindung des landwirtschaftliches Gerätes
mit dem Traktor und das gegenseitige Verdrehen um die Längsachse sind nach der
Verstellung des Zapfens (3) in die untere Öffnung (4) möglich. Die beiden
Zugstangenenden können in diesem Fall gegeneinander, was die Höhe betrifft, um
100 mm bewegt werden. Die Querführung des Gerätes wird durch Begren-
zungszugstangen (5) gesichert. Die Enden der unteren Zugstangen beim ange-
koppelten Gerät der Kategorie II können an jede Seite von der mittleren Lage um
100 mm (bei der versteiften Dreipunktaufhängung um 125mm) ausschwenken. Die
Seitenausschwenkung der Zugstangen kann durch Blockierung der Begrenzungs-
zugstangen aufgehoben werden.
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F193