4 G EWÄ H R L E I STU NG
4.1 Allgemein
Um eine zügige Bearbeitung der Reklamation und die
Ausschöpfung
der
gesetzlichen
Gewährleistung
zu
ermöglichen,
ist
es
unbedingt
notwendig,
die
Seriennummer
des
Gerätes
anzuführen
und
eine
fachmännische
Inbetriebnahme
durch
das
Inbetriebnahmeprotokoll nachzuweisen.
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist in zweifacher Ausführung
auszufüllen, wobei eine Ausführung beim Anlagenbetreiber
verbleibt, und die Andere an die RIKA MetallwarengmbH &
Co KG zurückgesendet werden muss.
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