HINWEIS!
Fehlbedienung durch unzuverlässiges Personal
Sachschäden durch Fehlbedienung.
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass
sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit
beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen.
– Bei der Personalauswahl, die am Einsatzort geltenden alters- und
berufsspezifischen Vorschriften beachten.
– Unbefugte Personen unbedingt von der Komponente fernhalten.
Verpflichtung des Personals
Das Personal muss:
n
die national geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die betreiberseitig geltenden
Vorschriften zur Arbeitssicherheit befolgen;
n
vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme dieses Dokument lesen und befolgen;
n
durch Schutzeinrichtungen und Zutrittseinschränkungen gesicherte Bereiche nicht
unberechtigt betreten;
n
bei Störungen, welche die Sicherheit von Personen oder Bauteilen gefährden können,
die Anlage sofort abschalten und die Störung sofort der zuständigen Stelle bzw.
Person melden;
n
die vom Betreiber vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen;
n
beim Umgang mit Chemikalien die geltenden Sicherheitsvorschriften und das
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beachten.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung über die ihm übertragenen Aufgaben und
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die über die
Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf er nur ausführen, wenn dies in dieser
Anleitung angegeben ist oder der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die sie in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal durchgeführt
werden. Bei Fragen kontaktieren Sie den
Unterwiesene Person
Eine Person, die durch eine Fachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
Ä
„Hersteller" auf Seite 11 .
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Sicherheit
MAN054127 Rev. 01-06.2024