GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
Vor der Inbetriebnahme lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung gründlich durch, um
sich mit dem Umgang des Fahrzeuges vertraut zu machen. Wir weisen darauf hin,
dass die in der Bedienungsanleitung angegebenen Bedienungs- P ege - und
Wartungshinweise eingehalten werden müssen um den Gewährleistungs- und
Garantieanspruch aufrecht zu erhalten. Die Einhaltung der Bedienungs- P ege - und
Wartungshinweise trägt im Wesentlichen zur Erhöhung der Lebensdauer des
Fahrzeuges bei. Ab dem Datum der Übergabe wird eine dem Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in Werksto und Herstellung für den
Zeitraum von 2 Jahren (eingeschränkte Garantie) bzw. den gesetzlich geltenden
Gewährleistungszeitraum gewährt. Wartungsarbeiten sind nur bei einer von uns
autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen. Bei Schäden die durch unsachgemäße
Handhabung, Manipulation oder auf ein nicht Einhalten der Bedienungs- P ege - und
Wartungshinweise zurückzuführen sind kann keine Garantie oder Gewährleistung
geltend gemacht werden. Garantie oder Gewährleistung kann nur dann gewährt
werden, wenn ein auftretender Schaden unmittelbar beim Verkäufer oder in einer von
uns autorisierten Fachwerkstätte gemeldet wird. Ein Anspruch auf Garantie
berechtigt den Kunden nur zur Beseitigung des Mangels. Ersatz für mittelbare und
unmittelbare Schäden werden nicht gewährt. Auf verwahrloste Fahrzeuge kann keine
Garantie oder Gewährleistung geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie daher
nachstehende Hinweise.
Die Karosserie und die Verkleidungsteile sind regelmäßig von Schmutz zu befreien.
Verwenden Sie dazu keinesfalls einen Hochdruckreiniger, einen starken
Wasserstrahl, scharfe, ätzende oder scheuernde Reinigungsmittel. Dies kann
Ober ächen und Lacke dauerhaft schädigen und Rostbildung fördern. Unbedingt
schonende P egemittel verwenden. Ihr Händler wird Sie gerne beraten.
Aluminiumteile oder Teile mit veredelter Ober äche (verchromte, eloxierte oder
andere veredelte Ober ächen) mit geeigneten P egemitteln behandeln, um
Oxidation zu verhindern. Rahmen und Metallteile stets mit geeigneten
Korrosionsschutz zu p egen um Korrosion zu vermeiden.
Ein ständig im Freien geparktes Fahrzeug muss mit einer Schutzplane abgedeckt
werden, um Verwitterung von lackierten Teilen, sowie Rissbildung an Sitzen und
anderen Kunststo teilen zu verhindern.
Wenn das Fahrzeug auf nicht befestigten Straßen oder Wegen sowie rennsportlich
zum Einsatz gebracht wird kann keine Garantie oder Gewährleistung geltend
gemacht werden.
Auf unten stehende Teile sowie auf Material, welches für Servicearbeiten verwendet
wird, kann keine Garantie gewährt werden:
Glühlampen / Brems - und Kupplungsbeläge / Filterelemente / Zündkerzen /
Antriebsritzel - Kettenrad und Antriebskette / Reifen