17. Fahren Sie ein ATV niemals in schnell fließendem Wasser oder in Wasser tiefer als in diesem Handbuch
empfohlen. Nasse Bremsen können Ihr Bremsverhalten beeinträchtigen. Achten Sie darauf, die Bremsen nach
Verlassen des Wassers zu testen.
18. Verwenden Sie nur Reifen der in diesem Handbuch angegeben Größe und Art, und sorgen Sie für den
richtigen Reifendruck wie in diesem Handbuch beschrieben (möglicherweise nicht zutreffend für ATVs mit
E/e-Markierung).
19. Modifizieren Sie nie ein ATV durch unsachgemäße Installation oder Verwendung von Zubehör.
Verwenden Sie immer Reifen der korrekten Größe und Art.
20. Überschreiten Sie beim Laden oder Transport eines ATV nicht die angegebene Tragfähigkeit. Achten Sie
darauf, die Geschwindigkeit zu reduzieren und folgen Sie den Anweisungen in diesem Handbuch für Laden
von Gepäck oder Ziehen eines Anhängers (siehe Abb. 2-A).
21. ATVs mit E/e-Markierung oder mit Zulassung für Straßen. Die ATVs mit ON-ROAD-Markierung müssen
auch den örtlichen Gesetzen und Vorschriften für das Fahren entsprechen. Wenden Sie sich für weitere
Fragen zur ON-ROAD-Verwendung an die Vertriebsfirma. * Es kann viele verschiedene Punkte in den
Vorschriften für Verwendung auf Straßen geben, wo Ihnen der Vertrieb alle notwendigen und richtigen
Informationen für die Vorschriften im entsprechenden Bereich geben kann.
! WARNUNG für Fahrzeuge mit E/e-Markierung. Nichtbefolgen von Anweisungen kann zu schweren
Verletzungen oder zum Tod des ATV-Fahrers, eines Zuschauers oder eines Arbeiters bei Inspektion oder
Reparatur des ATVs führen.
<WARNUNG> Das ATV ist nur für Freizeitverwendung durch erfahrene Fahrer entworfen. Es ist wesentlich,
sich mit dem Betrieb vertraut zu machen, um die notwendige Geschicklichkeit für sicheres Fahren zu
erwerben. Halten Sie das ATV für den normalen Betrieb auf langsamen Geschwindigkeiten. Versuchen Sie
nicht, mit maximaler Geschwindigkeit zu fahren, bevor Sie nicht völlig vertraut mit dem ATV-Betrieb sind.
Achten Sie für Systeme mit Flüssigkeitskühlung auf Einhaltung der Hinweise in Anhang 12-3.
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