GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
Vor der Inbetriebnahme lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung gründlich durch, um sich mit
dem Umgang des Fahrzeuges vertraut zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die in der
Bedienungsanleitung angegebenen Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise eingehalten
werden müssen um den Gewährleistungs- und Garantieanspruch aufrecht zu erhalten. Die
Einhaltung der Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise trägt im Wesentlichen zur
Erhöhung der Lebensdauer des Fahrzeuges bei. Ab dem Datum der Übergabe wird eine dem
Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in Werkstoff und
Herstellung für den Zeitraum von 2 Jahren (eingeschränkte Garantie) bzw. den gesetzlich
geltenden Gewährleistungszeitraum gewährt. Wartungsarbeiten sind nur bei einer von uns
autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen. Bei Schäden die durch unsachgemäße
Handhabung, Manipulation oder auf ein nicht Einhalten der Bedienungs- Pflege - und
Wartungshinweise zurückzuführen sind kann keine Garantie oder Gewährleistung geltend
gemacht werden. Garantie oder Gewährleistung kann nur dann gewährt werden, wenn ein
auftretender Schaden unmittelbar beim Verkäufer oder in einer von uns autorisierten
Fachwerkstätte gemeldet wird. Ein Anspruch auf Garantie berechtigt den Kunden nur zur
Beseitigung des Mangels. Ersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden werden nicht
gewährt. Auf verwahrloste Fahrzeuge kann keine Garantie oder Gewährleistung geltend
gemacht werden. Bitte beachten Sie daher nachstehende Hinweise.
Die Karosserie und die Verkleidungsteile sind regelmäßig von Schmutz zu befreien.
Verwenden Sie dazu keinesfalls einen Hochdruckreiniger, einen starken Wasserstrahl,
scharfe, ätzende oder scheuernde Reinigungsmittel. Dies kann Oberflächen und Lacke
dauerhaft schädigen und Rostbildung fördern. Unbedingt schonende Pflegemittel
verwenden. Ihr Händler wird Sie gerne beraten. Aluminiumteile oder Teile mit veredelter
Oberfläche (verchromte, eloxierte oder andere veredelte Oberflächen) mit geeigneten
Pflegemitteln behandeln, um Oxidation zu verhindern. Rahmen und Metallteile stets mit
geeigneten Korrosionsschutz zu pflegen um Korrosion zu vermeiden.
Ein ständig im Freien geparktes Fahrzeug muss mit einer Schutzplane abgedeckt werden, um
Verwitterung von lackierten Teilen, sowie Rissbildung an Sitzen und anderen Kunststoffteilen
zu verhindern.
Wenn das Fahrzeug auf nicht befestigten Straßen oder Wegen sowie rennsportlich zum
Einsatz gebracht wird kann keine Garantie oder Gewährleistung geltend gemacht werden.
Auf unten stehende Teile sowie auf Material, welches für Servicearbeiten verwendet wird,
kann keine Garantie gewährt werden:
Glühlampen / Brems - und Kupplungsbeläge / Filterelemente / Zündkerzen / Antriebsritzel -
Kettenrad und Antriebskette / Reifen