Versiegelung der Kabelführungen
Jede
Kabelführung
explosionsgefährdeten Bereich sollte so versiegelt werden, dass Gase oder Flammen
nicht über das Kabelführungssystem von einer Elektroinstallation auf eine andere
Elektroinstallation
übergreifen
explosionsgefährdeten Bereich des Abschnitts 1 muss eine Versiegelung ebenfalls bis zu
einer Entfernung von 45,72 cm vom Gehäuse der Sende- und Empfangseinheit
angebracht werden. Befindet sich die Einheit in einem explosionsgefährdeten Bereich des
Abschnitts 2, ist eine Versiegelung u. U. nicht erforderlich.
Um ein Eindringen von Feuchtigkeit in das Gehäuse der Einheit zu verhindern, empfiehlt
MSA die Verwendung einer Tropfschleife oder einer Kabelversiegelung. Wenn die Einheit
in einem explosionsgefährdeten Bereich des Abschnitts 2 montiert werden soll und dabei
die Verkabelung gemäß den Methoden aus Abschnitt 2 durchgeführt wird, ist die
Verwendung einer Tropfschleife oder einer Kabelversiegelung u. U. nicht erforderlich.
Nähere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 5 des NEC (US-amerikanische
Vorschriften für elektrische Installationen und Geräte).
WARNUNG: Die Kabeldurchführungen für Elektroinstallationen in explosionsgefährdeten
Bereichen des Abschnitts 1 sollten gemäß NEC 501.15 oder dem Handbuch
Canadian Electrical Code (Teil 1, Abschnitt 18-154) versiegelt werden.
WARNUNG: Nicht
verwendete
zugelassenen explosionssicheren Verschlussstopfen verschlossen werden.
ACHTUNG: Essigsäure führt zu Beschädigungen an Metallkomponenten, Beschlägen und
anderen Komponenten. Für Beschädigungen, die von aus Versiegelungen
ausgeströmter Essigsäure (z. B. bei Raumtemperatur vulkanisierende
Versiegelung (RTV)) stammen, besteht kein Garantieanspruch.
von
einem
explosionsgefährdeten
können.
Kabeldurchführungsöffnungen
vii
Gasdetektor Ultima OPIR -5
zu
Bei
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Aufstellung
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