W I C H T I G E R H I N W E I S ! ! !
UPGRADE
Stand: 04/05
CV MOBIL 4000, 4012, 8012
Best.- Nr. 93 00 60, 93 00 61, 93 00 62
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bitte beachten Sie im Kapitel „Zulassung / Konformität" in der Anleitung auf Seite 5 folgende
Änderung:
Gesetzliche Bestimmungen
Der Gerätetyp „CV-Mobil 4000" Kanäle 1 - 40, ist gemäß Allgemeinzuteilung
(§1 Frequenzen für den CB-Funk) nur in Deutschland und in den meisten
europäischen Ländern anmelde- und gebührenfrei.
Der Gerätetyp „CV-Mobil 4012" Kanäle FM 1 - 40 (AM 4 - 15 ) ist nur in Deutschland
anmelde- und gebührenfrei.
Der Gerätetyp „CV-Mobil 8012 (Kanäle 1 - 40 und Kanäle 41 - 80) ist nur in Deutsch-
land anmelde- und gebührenfrei.
In anderen Ländern ist eine Einzel-Zulassung erforderlich, da die Frequenzen der Kanäle 41 - 80 nicht
harmonisiert sind.
Bei Verwendung als Feststation darf dieses Gerät (nur in den Kanälen 41 - 80) in grenznahen Gebieten
zu Österreich nicht betrieben werden. Jedoch kann auf Antrag eine Einzelzuteilung bei der zuständigen
Behörde beantragt werden. Bei Fragen zu diesen Gebieten können Sie sich an den Deutschen
Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V. /DAKfCBNF e.V.), Postfach 10 13 09 in D-40004 Düsseldorf oder
an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wenden.
Nachdem sich die Gesetzeslage bzgl. Zulassung laufend ändert, bitte wir Sie sich in
Ihrem Land zu informieren, ob die Geräte (CV-Mobil 4000, 4012, 8012) anmelde- und
gebührenfrei sind, bzw. eine Einzel-Zulassung erforderlich ist!
Um diesen Zustand zu erhalten und einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen, müssen Sie
als Anwender diese Bedienungsanleitung beachten!
Mit freundlichen Grüßen
Conrad Electronic