3
Fahrzeug in Betrieb nehmen
F
Bevor das Fahrzeug in Betrieb genommen, bedient oder eine Ladeeinheit gehoben
werden darf, muß sich der Fahrer davon überzeugen, daß sich niemand im Gefah-
renbereich befindet.
3.1
Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme
– Gesamtes Fahrzeug (insbesondere Räder und Lastaufnahmemittel) auf Beschädi-
gungen sichtprüfen.
– Prüfen, ob die Lastketten gleichmäßig gespannt sind.
– Batteriebefestigung und Kabelanschlüsse sichtprüfen.
Prüfung des Pegels der Scheiben-
waschflüssigkeit
– Linkes Seitenteil abnehmen.
– Der Behälter für die Scheibenwasch-
flüssigkeit (38a) befindet sich in Fahrt-
richtung links neben der Batterie.
– Prüfen, ob ausreichend Scheiben-
waschflüssigkeit im Behälter vorhan-
den
ist.
nachfüllen.
– Eine Scheibenwaschflüssigkeit mit
Gefrierschutzmittel verwenden.
3.2
Fahrzeuge mit reduzierter Kopffreiheit X (o)
M
Bei einer Nichteinhaltung der empfohle-
nen Körpergröße kann die Fahrzeugbe-
dienung eine erhöhte Belastung und
Gefährdung für den Fahrer darstellen,
bei der Schäden und Dauerschäden
durch ungesunde Haltung und übermä-
ßige Körperanstrengungen des Fahrers
nicht ausgeschlossen werden können.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass
die Bediener des Fahrzeugs die ange-
gebene max. Körpergröße nicht über-
schreiten.
Weiterhin muss vom Betreiber eine
Überprüfung der beauftragten Fahrer
hinsichtlich normaler und aufrechter
Sitzposition ohne Anstrengung vorge-
nommen werden.
Soweit
erforderlich,
38a
E 9