2.7.5
Maßnahmen zum Personenschutz bei elektromagnetischen Feldern
Der Anlagenbetreiber muss durch folgende geeignete Maßnahmen, Kennzeichnungen und
Warnungen das Personal ausreichend vor eventuell auftretenden Schäden schützen:
● Beachten Sie die entsprechenden nationalen Schutz- und Sicherheitsvorschriften oder die
● Bringen Sie entsprechende Warnhinweise an der Anlage an.
● Grenzen Sie die Gefahrenzonen ab.
● Sorgen Sie z. B. mit Abschirmungen dafür, dass die elektromagnetischen Felder an ihrer
● Sorgen Sie dafür, dass das Personal entsprechende Schutzausrüstungen trägt.
2.8
Restrisiken
Gemäß der EG-Maschinenrichtlinie muss der Maschinenhersteller eine Risikobewertung
seiner Maschine durchführen. Der Anlagenbetreiber muss eine Risikobewertung seiner
Anlage durchführen. Beachten Sie insbesondere Anhang 1 "Allgemeine Grundsätze" der EG-
Maschinenrichtlinie.
SINAMICS GM150 6SL3815-2LN41-4AA2
Betriebsanleitung 04/2017
im Aufstellungsland gültigen nationalen Vorschriften. Für die Bundesrepublik Deutschland
sind dies für die "Elektromagnetischen Felder" die Vorgaben der Berufsgenossenschaft
BGV B11 und die BGR B11.
Quelle reduziert werden.
Sicherheitshinweise
2.8 Restrisiken
29