6874-460A
Die dadurch entstehende erhöhte Kondensat- und Teerbildung kann zu Schäden am Kaminofen führen und eine Versottung des
Schornsteins verursachen. In jedem Fall trägt feuchtes Holz erheblich zur Verschmutzung der Sichtscheibe bei und führt zu
vermeidbaren Emissionen.
Holz ist ein Brennstoff, der für den Betrieb Ihrer Feuerstätte bei Nennwärmeleistung und im oberen Leistungsbereich geeignet ist.
Für den Schwachlastbetrieb ist Holz nicht geeignet. Wenn Sie mit Holz eine geringere Wärmeleistung als die Nennleistung erzielen
möchten, verwenden Sie bitte entsprechend kleinere Brennstoffmengen.
Werfen Sie keine Brennstoffe in den Feuerraum! Dies kann die Feuerraumauskleidung beschädigen.
Braunkohlenbriketts können - wie Holz- für den Betrieb bei Nennwärmeleistung und im oberen Leistungsbereich verwendet
werden. Darüber hinaus eignen sie sich für eine lang anhaltende Gluthaltung über Nacht (ca. 10 Stunden).
Für die Gluthaltung gilt: Lassen Sie die aufgelegte Menge an Braunkohlenbriketts zunächst vollständig durchbrennen und schließen
Sie anschließend den Primärluftregler zur Gluthaltung.
Die geeigneten Brennstoffe, deren maximale Aufgabemenge sowie die korrekte Einstellung von Primär- und Sekundärluft sind die
Grundvoraussetzungen für einen einwandfreien Betrieb Ihres Kaminofens.
BAUMART:
4.2
Scheitholztrocknung und Lagerung
Frisch geschlagenes Holz muss mindestens 2–3 Jahre getrocknet werden, um zum Heizen geeignet zu sein.
Kleinere Holzscheite trocknen schneller als Rundhölzer. Trocknen Sie das Holz daher im gespaltenen Zustand.
Beim Lagern sollten Sie beispielsweise mit Latten oder Abstandhaltern für einen Luftspalt zwischen den Reihen sorgen oder die
Scheite kreuzweise stapeln, damit die Luft gut zwischen ihnen zirkulieren kann.
Lagern Sie Brennholz im Freien, aber an einem vor Regen geschützten Ort, der möglichst viel Sonnenlicht erhält.
Decken Sie das Holz niemals mit einer wasserundurchlässigen Plane ab.
4.3
Emissionsbegrenzung
Nur mit den geeigneten Brennstoffen heizen Sie sicher und emissionsarm. Zudem können unnötige Emissionen vermieden werden,
wenn die Brennstoffmenge dem jeweiligen Wärmebedarf angepasst wird. Ihre Feuerstätte ist keine Müllverbrennungsanlage!
Andere als die zugelassenen Brennstoffe dürfen nicht verwendet werden. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es verboten,
unter anderem folgende Materialien in Kaminöfen zu verbrennen:
feuchtes, bzw. holzschutzmittelbehandeltes Holz
Hackschnitzel
Rinden- oder Spanplattenreste
Kohlengrus
Abfälle, Müll, Kunststoffe, Plastik usw.
Papier und Pappe (außer zum Anzünden, wir empfehlen jedoch die Verwendung von Anzündwürfeln)
BUCHE:
(kWh/kg) / (kWh/Rm)
EICHE:
T a b e l l e 3 W a s s e r g e h a l t ve r s c h i e d e n e r H o l z a r t e n
WASSERGEHALT
15%
20%
4,15/1906
3,86/1887
4,15/1951
3,86/1931
30%
50%
3,3/1839
2,16/1687
3,3/1882
2,16/1727
DE
16