6874-466B
4.2
Scheitholztrocknung und Lagerung
Frisch geschlagenes Holz muss mindestens 2–3 Jahre getrocknet werden, um zum Heizen geeignet zu sein.
Kleinere Holzscheite trocknen schneller als Rundhölzer. Trocknen Sie das Holz daher im gespaltenen Zustand.
Beim Lagern sollten Sie beispielsweise mit Latten oder Abstandhaltern für einen Luftspalt zwischen den Reihen sorgen oder die
Scheite kreuzweise stapeln, damit die Luft gut zwischen ihnen zirkulieren kann.
Lagern Sie Brennholz im Freien, aber an einem vor Regen geschützten Ort, der möglichst viel Sonnenlicht erhält.
Decken Sie das Holz niemals mit einer wasserundurchlässigen Plane ab.
4.3
Emissionsbegrenzung
Nur mit den geeigneten Brennstoffen heizen Sie sicher und emissionsarm. Zudem können unnötige Emissionen vermieden werden,
wenn die Brennstoffmenge dem jeweiligen Wärmebedarf angepasst wird. Ihre Feuerstätte ist keine Müllverbrennungsanlage!
Andere als die zugelassenen Brennstoffe dürfen nicht verwendet werden. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es verboten,
unter anderem folgende Materialien in Kaminöfen zu verbrennen:
feuchtes, bzw. holzschutzmittelbehandeltes Holz
Hackschnitzel
Rinden- oder Spanplattenreste
Kohlengrus
Abfälle, Müll, Kunststoffe, Plastik usw.
Papier und Pappe (außer zum Anzünden, wir empfehlen jedoch die Verwendung von Anzündwürfeln)
DE
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