6874-460A
Der Durchmesser des Verbindungsstücks beträgt 150 mm. Der Schornsteinquerschnitt sollte dem Querschnitt des Rauchrohres
entsprechen.
Die Anschlusshöhe kann individuell gewählt werden, darf jedoch 1 m über der Oberkante des Kaminofens nicht überschreiten. Der
waagerechte Teil des Verbindungsstücks muss mindestens 40 cm Abstand zur Decke einhalten. Bitte achten Sie darauf, dass das
Verbindungsstück im Übergangsbogen von senkrecht zu waagerecht mit einer dicht schließenden Reinigungsklappe ausgestattet
ist.
Für Ihren Kaminofen gilt:
Schornsteinbelastung 0 kg. Der Schornstein muss freihängend installiert werden. Der Ofenkörper darf nicht durch das Gewicht
des Schornsteins belastet werden.
Empfohlener Förderdruck: 12 Pa. Zur Einstellung des optimalen Förderdrucks wird der Einbau einer Drosselklappe empfohlen.
Maximal zulässiger Förderdruck: 25 Pa. Ein überhöhter Förderdruck kann zu Schäden an der Feuerstätte, einer verminderten
Energieeffizienz sowie zu erhöhten Emissionen führen.
Der Kaminofen ist für den Anschluss an einen Schornstein mit mehreren anderen Kaminöfen geeignet. Dabei sind die folgenden
technischen Regeln, Verordnungen und Normen zu beachten:
DIN EN 13384-2:2003+A1:2009 „Abgasanlagen- Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 2:
Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten"
DIN V 18160-1:2006-01 „Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung"
DIN 18896:2014-2 „Feuerstätten für feste Brennstoffe -Technische Regeln für die Installation"
Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) (2007)
3.4
Rauchrohre
Es wird empfohlen, diese Arbeit von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen. Die Abgasleitung zum Schornstein muss gemäß den
Anforderungen der DIN V 18160-1 ausgeführt werden. Für Reinigungsarbeiten ist eine Revisionsöffnung im Anschlussstück
empfehlenswert.
Führt die Abgasleitung durch Bauteile, die brennbare Baustoffe enthalten, so müssen diese im Umkreis von mindestens 20 cm
durch nicht brennbare, formbeständige Materialien nach DIN V 18160-1 ersetzt werden.
Der Mindestabstand zwischen dem Verbindungsstück und brennbaren Bauteilen ist den Herstellerangaben des Rauchrohres zu
entnehmen!
3.5
Sicherheitsabstände...
zu brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
Die erforderlichen Sicherheitsabstände sind im technischen Datenblatt sowie auf dem Typenschild angegeben.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Bodenbelägen muss eine nicht brennbare Bodenplatte verwendet werden, welche
die Feuerstätte nach vorne und zu den Seiten hin ausreichend überragt. Für die Funkenschutzvorlage sind gemäß
Feuerungsverordnung (FeuVO) folgende Mindestabstände ab der Feuerraumöffnung einzuhalten:
Seitlich und hinter der Feuerstätte sowie im Strahlungsbereich des Feuerraums sind die Sicherheitsabstände zu brennbaren bzw.
temperaturempfindlichen Materialien gemäß technischem Datenblatt und Typenschild unbedingt einzuhalten.
„a"≥ 30 cm und „b"≥ 120 cm
A b b i l d u n g 1 3 – B od e n p l a t t e
DE
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