Generelle Information
2
HEIZUNGSBETRIEB UND BEDIENUNG
Eine Erstinbetriebnahme der des Heizkessels und der Heizungsanlage darf nur durch den autorisierten
Fachmann erfolgen.
Der Betreiber der Heizungsanlage muss durch den Anlagenersteller in der Funktion und Bedienung
eingewiesen werden!
ZUR BEACHTUNG:
Vor der Inbetriebsetzung die Öl- und Gasabsperreinrichtungen öffnen und den elektr. Hauptschalter / Netz-
Betriebsschalter einschalten.
Alle wichtigen Kessel-Funktionen werden auf der Kesselfrontseite am Kessel-Schaltfeld und am Heizungsregler
E9 (im optionalen Schaltfeld) eingestellt.
Im Anzeige-Display wird der Betriebszustand angezeigt und der Heizkessel gesteuert.
STÖRUNGSANZEIGEN:
Bei einer Inbetriebnahme nach längerer Stillstandszeit können zunächst Störabschaltungen auftreten. Dabei wird am Öl-/
Gasbrenner oder am Frontdisplay des Heizungsreglers die Feuerungsstörung angezeigt. In diesem Fall die Entstörtaste
jeweils nach kurzer Wartezeit drücken, die Feuerungseinrichtung muss wieder starten.
ACHTUNG:
Häufiges Auftreten von Störungsanzeigen und das Ansprechen der Flammenüberwachungseinrichtung oder
des Sicherheitstemperaturbegrenzers deutet auf systembedingte Fehler der Heizungsanlage hin. Es ist deshalb
unbedingt die Heizungsfachfirma oder ein von UNICAL autorisierter Fachmann zu verständigen.
WICHTIGER HINWEIS!
Der Öl-/ Gas-Stahlheizkessel ist für einen minimalen, unteren Temperaturbetrieb von bis 50 °C ausgelegt.
Der Grenzwert der unteren Kessel-Abgastemperatur beträgt 160 °C.
Diese Sockel-Temperaturen dürfen nicht unterschritten werden.
Es sind geeignete Maßnahmen zur Kessel-Rücklaufanhebung vorzusehen.
UNICAL übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die infolge von Taupunktkorrosion durch zu
niedrige Kesselwasser- und Heizungs-Rücklauftemperaturen entstehen.
Die Lebensdauer des Heizkessels sowie der gesamten Heizungsanlage wird von den Heizungs -Wasserverhält-
nissen beeinflusst. Ein pH-Wert von 8 - 9 ist einzuhalten.
Es dürfen dem Heizungswasser keine Sauerstoff-bindenden Inhibitoren beigemischt werden. Es muß stets
darauf geachtet werden, daß ein zufügen von Chemikalien keine Über- oder Unterschreitung des vorgegebe-
nen pH-Wert zur Folge hat.
Die Wasserhärte zur Befüllung der Heizungsanlage soll 15°d nicht überschreiten,
es sind bei Bedarf geeignete Maßnahmen zu installieren.
Dem Heizungswasser sind keine Dichtmittel zuzufügen, da sich im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungen
bilden können.
Zur Vermeidung von Korrosion ist darauf zu achten, dass die Verbrennungsluft frei von schädigenden Stoffen
wie Chlor, Fluor, Lösungsmittel und ähnlichen gehalten wird.
Der Heizwasser-Betriebsdruck in der Anlage soll grundsätzlich mindestens 1,0 bar betragen.
Muss Wasser in die Heizungsanlage gefüllt werden, ist der Wasser-Füllschlauch vor dem Anschließen an den Füll- und
Entleerungshahn mit Wasser zu füllen, da ansonsten unnötig Luft in die Anlage gepresst wird.
Während der Winterperiode (Frostperiode) muss bei längerer Abwesenheit die Frostschutzsicherung aktiviert werden,
d. h. den Kessel gasseitig und elektrisch nicht ausschalten, sondern mit einer minimalen Heizungtemperatur betreiben.
HINWEIS:
Entsteht am Kessel oder an den Heizungskomponenten eine Fehlfunktion, bei der der Heizungsfachmann
(Kundendienst) tätig werden muss, sind die elektrischen Betrriebsschalter auszuschalten und die
Öl- und Gasabsperreinrichtungen und die Heizungswartungshähne zu schliessen.
Bei Ausserbetriebsetzung für längere Zeit den Kessel-Betriebsschalter ausschalten und die Öl- und Gasabsperr-
einrichtungen schliessen.
Wird bei einer Fehlfunktion die Ursache nicht erkannt, bitte den zuständigen Kundendienst oder den Heizungsfachmann
unter Angabe der Beobachtungen verständigen.
Dabei unbedingt die Kessel-Herstellnummer und die technischen Daten des Kesselschildes angeben.
Das Kessel-Datenschild befindet sich seitlich an der Kesselgehäuse- Verkleidung.
4