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HINWEISE ZUR WARTUNG UND ERSTINSPEKTION
3.1
ALLGEMEINE HINWEISE
Das Bedienungspersonal, das die Installation und Wartung des Geräts durchführt, muss die
nach geltendem Recht vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.
Die Liste der möglichen PSA ist nicht erschöpfend, da sie vom Arbeitgeber angegeben wird.
Vor dem Ausführen jeglicher Wartungsarbeiten sicherstellen, dass:
– Dass das Gerät von der Spannung getrennt wurde;
– Sie den Gashahn geschlossen haben;
– Dass der Druck von der Anlage und vom Trinkwasserkreislauf (sofern eine Kesseleinheit
vorhanden ist) entladen wurde.
Gefahr von Sachschäden durch Sprays und Flüssigkeiten zur Lecksuche
Die Sprays und Flüssigkeiten für die Lecksuche verstopfen die entsprechende Bohrung, Bezugsp. (Abb. 55-) des Gasventils, das
irreparabel beschädigt wird.
Während Installations- und Reparatureingriffen keine Sprays oder Flüssigkeiten in den oberen Teil des Gasventils (Seite der
elektrischen Anschlüsse) sprühen.
Ersatzteillieferung
Werden während der Wartungs- oder Reparatureingriffe nicht zertifizierte oder ungeeignete Bauteile verwendet, verfällt die
Garantie des Geräts, die Konformität des Produkts könnte nicht mehr gültig sein und das Produkt könnte die geltenden Nor-
men nicht mehr erfüllen. Deshalb sind beim Austausch von Bauteilen ausschließlich GEBE Originalersatzteile zu verwen-
den.
Sollte es für die außerordentliche Wartung des Geräts notwendig sein, zusätzliche Unterlagen nachzuschlagen, das zugelasse-
ne technische Kundendienstzentrum kontaktieren.
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