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HP e-Vectra Kurzreferenz Seite 25

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HP Softwaregewährleistung
HP Softwaregewährleistung
DIESE HP SOFTWARE-GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR SÄMTLICHE
PROGRAMME, DIE IHNEN, DEM KUNDEN, ALS TEIL DES HP E-VECTRA-PRODUKTS
ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN; EINSCHLIESSLICH DER BETRIEBSSYSTEMS-
OFTWARE. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN ERSETZEN DIE GEWÄHRLEI-
STUNGSBEDINGUNGEN VON ANDEREN HERSTELLERN, DIE ONLINE VERFÜGBAR
SIND ODER DIE SIE MIT IHREM E-VECTRA-PRODUKT ERHALTEN
.
HP Software
Gewährleistung von 90 Tagen
HP gewährleistet für einen Zeitraum von NEUNZIG (90) TAGEN ab dem Kaufdatum, dass alle vor-
installierten HP Softwareprodukte ihre Programmfunktionen erfüllen, sofern alle Dateien ord-
nungsgemäß installiert wurden. Dennoch ist nach dem jetzigen Stand der Technik der völlige Aus-
schluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Falls die Software innerhalb der Gewährlei-
stungsfrist ihre Programmfunktionen nicht erfüllt, kann der Kunde Ersatz von HP fordern oder
gegen Rückgabe der Software, einschließlich aller Kopien, Installationsanweisungen und Hilfsmate-
rialien den Kaufpreis zurückfordern.
Auswechselbare Datenträger (sofern mitgeliefert)
HP gewährleistet für einen Zeitraum von NEUNZIG (90) Tagen ab Lieferung, dass eventuell mitge-
lieferte auswechselbare Datenträger frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Sollten Fehler
auftreten, kann der Kunde Ersatz von HP fordern. Der Kunde kann auch gegen Rückgabe der Soft-
ware und Vernichtung aller eventuell angefertigten Kopien auf nicht auswechselbaren Datenträ-
gern den Kaufpreis zurückfordern.
Andere Software
(sofern mitgeliefert)
Für alle anderen Softwareprodukte gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Soft-
g
wareherstellers. HP übernimmt für diese Produkte keine Gewährleistun
.
Betriebssystem
(sofern mitgeliefert)
HP bietet für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Kaufdatum eine Gewährleistung für die Instal-
lation und Konfiguration der vorinstallierten Version des Betriebssystems. Dennoch ist nach dem
jetzigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Falls
die Software innerhalb der Gewährleistungsfrist ihre Programmfunktionen nicht erfüllt, wird HP
dem Kunden eine korrekt funktionierende Software zusammen mit Anweisungen und Unterstüt-
zung zur erneuten Installation bereitstellen.
HP Serviceprozeduren
Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen
Der Kunde muss HP spätestens 30 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich von sei-
nen Gewährleistungsansprüchen in Kenntnis setzen.
Einschränkung der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche gegen HP, die über die oben genannten Gewährleistungen hinausge-
hen, sind ausgeschlossen. Mündliche oder schriftliche Absprachen bestehen nicht. Gewährlei-
stungsansprüche sind auf den Gewährleistungszeitraum von 90 Tagen begrenzt, sofern diese
Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Neben der hier beschriebenen Gewährleistung gelten die vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüche. HP haftet nicht für Missbrauch, nicht
autorisierte Änderungen, unsachgemäße Wartung und Schäden, die durch die nicht autorisierte
Verwendung mit Produkten anderer Hersteller verursacht werden.
Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkung
SCHADENERSATZANSPRÜCHE GEGEN HP SOWIE IHRE ERFÜLLUNGS- ODER VERRICH-
TUNGSGEHILFEN, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND (Z. B. AUS BERATUNG, POSITI-
VER VERTRAGSVERLETZUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG), INSBESONDERE AUCH
FÜR INDIREKTE UND FOLGESCHÄDEN, SIND AUSGESCHLOSSEN. Diese Gewährleistungsbe-
dingungen beeinträchtigten nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden.
Inanspruchnahme der Gewährleistungsansprüche
Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme Ihrer Gewährleistungsansprüche an das nächstgelegene
HP Verkaufsbüro oder an eine der auf der HP Web-Site genannten Stellen.
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