– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen
verursacht wurden, die keine Originalteile sind oder nicht bestimmungsgemäß verwendet
werden.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Modifikationen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstaug-
lichkeit des Produkts unerheblich sind.
– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen oder Reparaturen, insbesondere durch einen
nicht autorisierten Dritten, vorgenommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die Identifikationsinformationen des Produktes
(Maschinenaufkleber) fehlen oder unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung aufweisen und daher vom Servicepersonal abge-
lehnt werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden sind von dieser Garantieleistung generell
ausgeschlossen.
4.
Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate bei Batterien / Akkus) und beginnt mit dem
Kaufdatum des Produktes. Maßgeblich ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Garantie-
ansprüche müssen jeweils nach Kenntniserlangung unverzüglich erhoben werden. Die Geltend-
machung von Garantieansprüchen nach Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlossen. Die Repara-
tur oder der Austausch des Produktes führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch
wird eine neue Garantiezeit durch diese Leistung für das Produkt oder für etwaige eingebaute
Ersatzteile in Gang gesetzt. Dies gilt auch bei Einsatz eines Vor-Ort-Services. Eine Inanspruch-
nahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Hersteller als Garantiegeber auf dessen
Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Es ist
darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportwerg durch eine entsprechende Ver-
packung vermieden werden. Das betroffene Produkt ist in gesäubertem Zustand zusammen mit
einer Kopie des Kaufbelegs, - hierin enthalten die Angaben zum Kaufdatum und der Produktbe-
zeichnung - der Kundendienststelle vorzulegen bzw. einzusenden. Wird ein Produkt unvollstän-
dig, ohne den kompletten Lieferumfang eingesendet, wird das fehlende Zubehör wertmäßig in
Anrechnung / Abzug gebracht, falls das Produkt ausgetauscht wird oder eine Rückerstattung er-
folgt. Teilweise oder komplett zerlegte Produkte können nicht als Garantiefall akzeptiert werden.
Bei nicht berechtigter Reklamation bzw. außerhalb der Garantiezeit trägt der Käufer generell die
Transportkosten und das Transportrisiko. Einen Garantiefall melden Sie bitte vorab bei der
Servicestelle (s.u.) an. In der Regel wird vereinbart, dass das defekte Produkt mit einer kurzen
Beschreibung der Störung per organisierter Rücksendung oder - im Reparaturfall außerhalb des
Garantiezeitraums - ausreichend frankiert, unter Beachtung der entsprechenden Verpackungs-
und Versandrichtlinien, an die unten angegebene Serviceadresse eingesendet wird. Beachten
Sie bitte, dass Ihr Produkt (modellabhängig) bei Rücklieferung, aus Sicherheitsgründen -
frei von allen Betriebsstoffen ist. Das an unser Service-Center eingeschickte Produkt, muss
so verpackt sein, dass Beschädigungen am reklamierten Produkt auf dem Transportweg vermie-
den werden. Nach erfolgter Reparatur / Austausch senden wir das Produkt frei an Sie zurück.
Können Produkte nicht repariert oder ausgetauscht werden, kann nach unserem eigenen freien
Ermessen ein Geldbetrag bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produkts erstattet
werden, wobei ein Abzug aufgrund von Abnutzung und Verschleiß berücksichtigt wird. Diese Ga-
rantieleistungen gelten nur zugunsten des privaten Erstkäufers und sind nicht abtret- oder über-
tragbar.
5.
Verlängerung der Garantiezeit auf 10 Jahre: Scheppach bietet eine zusätzliche Garantiever-
längerung von 5 Jahren auf Produkte aus der Scheppach 20V Serie. Somit beläuft sich der Ga-
rantiezeitraum für diese Produkte auf insgesamt 10 Jahre. Ausgenommen hiervon sind Batteri-
en / Akkus, Ladegeräte und Zubehör. Diese Garantieverlängerung können Sie in Anspruch neh-
20 | DE
www.scheppach.com