• die Hochschiebemechanik: Bei Nichteinhaltung der Installations vorschriften
und damit verbundener Überhitzung der Umlenkrollen und Lager.
• die Dichtungen: Nachlassen der Dichtheit durch thermische Belastung
und Verhärtung.
• die Glaskeramik: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rück-
stände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere opti-
sche Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas
und Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
• fehlende Wartung
• fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
7.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der gesetz-
lichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen hat,
werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die
nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen Herstellerfehler beruhen
und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang.
Dieses Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weitergehenden
Schadensersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausge-
schlossen ist.
7.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen,
sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
7.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller
hergestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden.
7.9 HAFTUNG
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem
mangelhaft gelieferten Gerät der Firma Spartherm Feuerungstechnik
GmbH haben, werden ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieses
Garantieversprechens.
Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche, wenn
diese im Einzelfall bestehen sollten.
7.10 SCHLUSSBEMERKUNG
Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus, steht Ihnen
der Fachhändler/Vertragspartner gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Es
wird ausdrücklich empfohlen, Kaminanlagen und Kaminöfen regelmäßig
durch einen Ofensetzer überprüfen zu lassen.
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