5.4 WIRKSAMKEITSERFORDERNIS FÜR DIE GARANTIE
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händler/
Zwischenhändler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung mit Liefer-
bestätigung des Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf
das Produkt bezogene Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit
Geltendmachung des Garantieanspruchs vorzulegen. Ohne Vorlage dieser
Nachweise ist die Firma Spartherm Feuerungstechnik GmbH zu keiner
Garantieleistung verpflichtet.
Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Firma Spartherm Feuerungstechnik
GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.
5.5 GARANTIEAUSSCHLUSS
Die Garantie umfasst nicht:
• den Verschleiß des Produktes: Docht / Brennermatte aufgrund
thermischer Belastung
• die Oberflächen: Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen Ober-
flächen des Feuermöbels und/oder des Brenners, die auf thermische
Belastung oder Überlastung zurückzuführen sind.
• die Glasscheiben: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte
Rückstände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere
optische Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
• Benutzung von ungeeignetem oder nicht genanntem Brennstoff. Für
Ihr ebios-fire Gerät empfehlen wir Bioethanol von der Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH mit einer Konzentration von mehr als 96 %.
• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas und
Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
• unsachgemäße Befüllung der Anlage
• fehlende Wartung
• Fehlerhafter Auf-/Einbau des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
5.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen
hat, werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die
nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen Herstellerfehler beruhen
und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang.
Dieses Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weitergehen-
den Schadensersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus
ausgeschlossen ist.
5.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen,
sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
5.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller her-
gestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden.
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