Micropilot FMR67B HART
RCM Kennzeichnung
Ex-Zulassungen
Funktionale Sicherheit
Druckgeräte mit zulässigem
Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)
Funkzulassung
Funkrichtlinie EN 302729
Endress+Hauser
Das ausgelieferte Produkt oder Messsystem entspricht den ACMA (Australian Communications and
Media Authority) Regelungen für Netzwerkintegrität, Leistungsmerkmale sowie Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen. Insbesondere werden die Vorgaben der elektromagnetischen Verträglich-
keit eingehalten. Die Produkte sind mit der RCM Kennzeichnung auf dem Typenschild versehen.
Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zusätzliche Sicherheitshinweise zu beachten.
Diese sind dem separaten Dokument "Safety Instructions" (XA) zu entnehmen, welches im Lieferum-
fang enthalten ist. Die jeweils gültige XA ist auf dem Typenschild referenziert.
Ex-geschützte Smartphones und Tablets
Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen mobile Endgeräte mit Ex-Zulassung ver-
wendet werden.
Einsatz für Füllstandsüberwachung (MIN, MAX, Bereich) bis SIL 3 (Homogene oder diversitäre
Redundanz), unabhängig beurteilt durch TÜV Rheinland nach IEC 61508, Informationen entnehmen
Sie dem jeweiligen "Handbuch zur funktionalen Sicherheit".
Druckgeräte mit Prozessanschluss, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fallen, unab-
hängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks, nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU: Druckhaltende Ausrüstungsteile sind „Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein
druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen".
Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (kein eigener identifizierbarer Druck-
raum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor.
Displays mit Bluetooth LE verfügen über Funklizenzen nach CE und FCC. Relevante Zertifikatsinfor-
mationen und Etiketten sind auf dem Display abgedruckt.
Die Geräte entsprechen der LPR (Level Probing Radar)-Funkrichtlinie EN 302729.
Die Geräte sind für uneingeschränkten Einsatz innerhalb und außerhalb geschlossener Behälter in
den Ländern der EU und der EFTA zugelassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Länder
die Richtlinie schon umgesetzt haben.
Derzeit haben folgende Länder die Richtlinie schon umgesetzt:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
Alle nicht aufgeführten Länder sind derzeit noch mit der Umsetzung beschäftigt.
Für den Betrieb der Geräte außerhalb von geschlossenen Behältern ist Folgendes zu beachten:
• Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen
• Die Antenne des Geräts muss an einem festen Ort und senkrecht nach unten installiert werden
• Der Montageort muss 4 km (2,49 mi) von den aufgeführten Astronomischen Stationen entfernt
sein oder es muss eine entsprechende Genehmigung durch die zuständige Behörde vorliegen. Wird
ein Gerät im Abstand von 4 ... 40 km (2,49 ... 24,86 mi) um eine der aufgeführten Stationen mon-
tiert, so darf das Gerät nicht höher als 15 m (49 ft) über dem Boden montiert sein
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