10 Demontage/Entsorgung
10.1 Demontage
Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge zur Montageanlei-
tung im Kapitel Installation.
10.2 Entsorgung
Zur Entsorgung demontieren Sie die Toranlage und zerlegen Sie diese
in die einzelnen Materialgruppen:
n Kunststoffe
n Nichteisenmetalle (z. B. Kupferschrott)
n Elektroschrott (Motoren)
n Stahl
Entsorgen Sie die Materialien entsprechend der landesüblichen Ge-
setzgebung! Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltge-
recht und nach den geltenden örtlichen Entsorgungsvorschriften.
D as Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem
Elektro- oder Elektronik-Altgerät besagt, dass dieses am Ende seiner
Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfrei-
en Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für Elektro- und
Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ih-
rer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Durch die getrennte Sammlung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen die Wiederverwendung,
die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Alt-
geräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in
den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe für die
Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Für Deutschland gilt die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2 gemäß Elektro-
und Elektronikgerätegesetz - ElektroG.
11 Konformitäts- und Einbauerklärung
11.1 Einbauerklärung nach EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/
EG
Einbauerklärung des Herstellers (Original)
für den Einbau einer unvollständigen Maschine im Sinne der EG-
Richtlinie Maschinen 2006/42/EG, Anhang II Teil 1 Abschnitt B
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete unvollständi-
ge Maschine – soweit es vom Lieferumfang möglich ist – den grund-
legenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht. Die
unvollständige Maschine ist nur zum Einbau in eine Toranlage be-
stimmt, um somit eine vollständige Maschine im Sinne der EG-Ma-
schinenrichtlinie zu bilden. Die Toranlage darf erst in Betrieb genom-
men werden, wenn festgestellt wurde, dass die gesamte Anlage den
Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht und die EG-
Konformitätserklärung gemäß Anhang II A vorliegt.
20 | Novoferm
Ferner erklären wir, dass die speziellen technischen Unterlagen für
diese unvollständige Maschine nach Anhang VII Teil B erstellt wur-
den, und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den zu-
ständigen einzelstaatlichen Stellen über unsere Dokumentationsab-
teilung zu übermitteln.
Produktmodell / Pro-
NovoPort® Speed
dukt:
Produkttyp:
Garagentorantrieb
Baujahr ab:
03/2023
Einschlägige EG-/EU-
2014/30/EU
Richtlinien:
2011/65/EU RoHS-Richtlinie, inklusive Anhang
II nach (EU) 2015/863
Eingehaltene Anfor-
1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4,
derungen der MRL
1.2.5, 1.2.6, 1.3.2, 1.3.4, 1.5.1, 1.5.2, 1.5.4,
2006/42/EG, An-
1.5.5; 1.5.6, 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3; 1.7
hang I Teil 1:
Angewandte harmoni-
EN ISO 12100:2010; EN ISO 13849-1:2015,
sierte Normen:
PL „C" Cat. 2; EN 60335-1:2012/AC:2014;
EN 60335-2-95:2015-01/A1:2015-06;
EN 61000-6-3:2007/A1:2011;
EN 61000-6-2:2005/AC:2005
Sonstige angewandte
DIN EN 12453:2022; EN 300220-1:2017-05;
technische Normen
EN 300220-2:2017-05; EN 301489-1:2017
und Spezifikationen:
Hersteller und Name
Novoferm tormatic GmbH
des Bevollmächtigten
Eisenhüttenweg 6
der technischen Un-
44145 Dortmund
terlagen:
Ort und Datum der
Dortmund, den 29.11.2022
Ausstellung:
Dr. René Schmitz, Geschäftsführer
11.2 Konformitätserklärung nach Richtlinie 2014/53/EU
Das integrierte Funksystem entspricht der Richtlinie 2014/53/EU. Der
vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter der folgenden
Internetadresse verfügbar:
https://www.tormatic.de/dokumentation/