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Storch ColorFree Originalbetriebsanleitung Seite 9

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der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknah-
mepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elek-
tronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grund-
sätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jewei-
ligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein
neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen
Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien
1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte"
oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentime-
ter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe
bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
5. Li-Ionen-Akku
Entfernen Sie den Akku, dieser muss, falls ebenfalls defekt, separat entsorgt werden.
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