3. Allgemeine Informationen
3.1 Begriffserklärung
Betreiber (z. B. Therapiezentren, Reha-Zentren, KB-Schulen, Fachhändler, Krankenkassen und weitere) ist jede
natürliche oder juristische Person, die das Gerät verwenden bzw. in deren Auftrag das Gerät verwendet wird.
Dem Betreiber obliegt die ordnungsgemäße Einweisung des Bedien- und Fachpersonals.
Bediener (z. B. Therapeut, Begleitperson oder Assistent) sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
Erfahrung oder Unterweisung berechtigt sind, das Gerät zu bedienen und daran therapeutische Arbeiten zu
verrichten. Weiterhin kann der Bediener mögliche Gefahren erkennen und vermeiden sowie die physischen
Fähigkeiten und den gesundheitlichen Zustand des Patienten beurteilen.
Bediener müssen unbedingt in die Handhabung des Gerätes eingewiesen werden.
Als Fachpersonal werden Mitarbeiter des Betreibers bezeichnet, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Unter-
weisung berechtigt sind, das Gerät zu transportieren, einzustellen und zu warten. Weiterhin sind sie in die
Vorschriften zur Durchführung von Inspektionen, Reinigung und Desinfektion eingewiesen.
In dieser Gebrauchsanweisung wird als Patient eine körperlich benachteiligte Person bezeichnet, die eine
positive Stehposition erhält.
3.2 Zweckbestimmung
Das Gerät Heidelberger Liegebär Lasse ist für Patienten mit Beeinträchtigung des Stehens zur Einhaltung
einer möglichst physiologischen Stehposition über wenige Stunden pro Tag und zur Sicherung des stabilen
Stehens konzipiert. Es ermöglicht die Erzielung positiver Auswirkungen einer stehenden Körperposition. Das
Stehgerät kann mit einer Gasdruckfeder oder einem Elektromotor ausgestattet werden, um das Aufrichten
des Patienten zu vereinfachen.
3.3 Indikationen und Kontraindikationen
Eine Versorgung mit dem Heidelberger Stehgerät Lasse kann bei folgenden Indikationen Anwendung finden.
Bei kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit
Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor). Bei
Kompletten- /inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit
Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverlet-
zung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des periphe-
ren Nervensystems / Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei kompletten/
inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpf-
muskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzünd-
licher/tumoröser Brust- und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskeler-
krankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien)
Vor der Versorgung mit dem Stehsystem sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Kontraindikationen bestehen.
Die Indikationen der Versorgung müssen in regelmäßigen Abständen von einem Arzt oder Therapeuten
begleitet bzw. überwacht werden.
Generell gilt: jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar!
Je nach Krankheitsbild und Therapie ist mit einem Arzt oder Therapeuten zu klären, wie lange ein Patient im
Stehgerät verweilen kann. Folgende Symptome können auftreten: Kreislaufprobleme, Schmerzen im Bein-
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