XTB-P-06-I06
• Änderung von Linienergonomie, Prozessen, Qualitätsver-
fahren und -praktiken
• Bedienerwechsel
• Andere Änderungen, die sich auf das Ergebnis der Ver-
schraubung auswirken
Die Prüfung muss:
• Sicherstellen, dass die gemeinsamen Bedingungen sich
nicht aufgrund von Ereignissen geändert haben.
• Nach der Erstinstallation, Wartung oder Reparatur der
Anlage erfolgen.
• Mindestens einmal pro Schicht oder in einem anderen ge-
eigneten Intervall erfolgen.
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir, Atlas Copco Industrial Technique AB, SE-105 23
STOCKHOLM SWEDEN, erklären hiermit in alleiniger Ver-
antwortung, dass dieses Produkt (mit Bezeichnung, Typ und
Seriennummer laut Deckblatt) die Anforderungen der folgen-
den Richtlinie(n) erfüllt:
2006/42/EC (MD), 2011/65/EU (RoHS), 2014/53/EU
(RED), 2015/863/EU (RoHS amendment)
Angewandte harmonisierte Normen:
EN 301 489-1 V2.2.3, EN 301 489-17 V3.2.4, EN 301
489-33 V2.2.1, EN 55014-1:2017, EN 55014-2:2015, EN
61000-6-2:2019, EN 61000-6-4:2019, EN 62841-1:2015 +
A11, EN 62841-2-2:2014
Behörden können relevante technische Informationen anfor-
dern von:
Aleksandra Duric, Product Compliance Manager, Atlas Cop-
co Industrial Technique AB, SE-105 23 Stockholm Sweden
Stockholm, 1 September 2023
Håkan Andersson, Managing Director
Unterschrift des Ausstellers
Statement zur Geräusch & Vibrations-
Deklaration
• Schalldruckpegel <70 dB(A), Unsicherheit 3 dB(A) ge-
mäß ISO15744.
• Schallleistungspegel <80 dB(A), Unsicherheit 3 dB(A),
gemäß ISO15744.
• Vibrationsgesamtwert <2.5 m/s
mäß ISO28927-2.
Diese angegebenen Werte wurden während eines Laborver-
suchs gemäß der vorgegebenen Normen durchgeführt und
sind zum Vergleich mit angegebenen Werten anderer Werk-
zeuge geeignet, welche gemäß derselben Normen geprüft
wurden. Diese angegebenen Werte reichen für eine Verwen-
dung in der Risikobewertung nicht aus, wobei Werte gemes-
sen an den verschiedenen Arbeitsplätzen höher liegen können.
Die tatsächlichen Expositionswerte und das Gefährdungsrisi-
ko, welchen die einzelne Bedienperson ausgesetzt ist, sind
einmalig und hängen von der Arbeitsweise der Bedienperson,
2
2
, Unsicherheit - m/s
ge-
© Atlas Copco Industrial Technique AB - 9846 0413 00
dem Werkstück und der Auslegung des Arbeitsplatzes ab, so-
wie von der Expositionsdauer und der physischen Verfassung
der Bedienperson.
Wir, Atlas Copco Industrial Technique AB, können nicht
für Folgen, die sich aus der Verwendung der von uns angege-
benen Werte statt der realen Belastungswerte für die Risi-
koeinschätzung einer Arbeitsplatzsituation ergeben, haftbar
gemacht werden, da wir auf diese keinen Einfluss haben.
Dieses Werkzeug kann bei nicht angemessener Verwendung
ein Hand-Arm-Vibrationssyndrom verursachen. Einen EU-
Leitfaden, der sich mit Hand-Arm-Vibration befasst, finden
Sie unter
http://www.pneurop.eu/index.php
wahl von „Werkzeuge" und „Gesetzgebung".
Wir empfehlen ein Programm zur Gesundheitsüberwachung,
durch welches frühe Symptome erkannt werden können, wel-
che auf die Vibrationsexposition zurückgeführt werden könn-
ten, so dass die Abläufe der Maßnahmen daraufhin so geän-
dert werden können, dass zukünftige Beeinträchtigungen ver-
mieden werden.
Wenn dieses Gerät für Einbauanwendungen vorgesehen
ist:
Angaben zur Geräuschemission dienen als Richtwert für
den Gerätebauer. Für das komplette Gerät geltende Ge-
räusch- und Vibrationsemissionsdaten sollten in der zum
Gerät gehörenden Bedienungsanleitung aufgeführt wer-
den.
WEEE
Hinweise zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG):
Das vorliegende Produkt und die entsprechenden Informatio-
nen erfüllen die Anforderungen der EEAG-Richtlinie/-Ver-
ordnungen (2012/19/EU) und müssen gemäß dieser Richtli-
nie/diesen Verordnungen gehandhabt werden.
Das Produkt ist mit folgendem Symbol gekennzeichnet:
Mit einem durchgestrichenen Mülltonnen-Symbol mit einem
einzelnen schwarzen Balken darunter gekennzeichnete Pro-
dukte enthalten Teile, die entsprechend der EEAG-Richtli-
nie/-Verordnungen entsorgt werden müssen. Das gesamte
Produkt oder die EEAG-Teile können zur Entsorgung an Ihre
Kundendienstzentrale eingeschickt werden.
Informationen zu Artikel 33 in REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parla-
ments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) definiert un-
ter anderem Anforderungen an die Kommunikation innerhalb
der Lieferkette. Die Informationspflicht gilt auch für Produk-
te, die sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe ent-
halten (die „Kandidatenliste"). Am 27. Juni 2018 wurde Blei
(CAS Nr. 7439-92-1) in die Kandidatenliste aufgenommen.
Gemäß den oben genannten Verordnungen und Hinweise in-
formieren wir Sie hiermit darüber, dass bestimmte elektrische
und mechanische Komponenten des Produkts Blei enthalten
Safety Information
und durch Aus-
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