1.4.
Folgen und Gefahren bei Nichtbeachtung der Anleitung
• Die Nichtbeachtung dieser Anleitung führt zum Verlust der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
• Die Nichtbeachtung kann beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
Gefährdung von Personen durch elektrische, thermische, mechanische und chemische Einwirkungen
−
Versagen wichtiger Funktionen des Produkts
−
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
−
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
−
1.5.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der GEP-Wassermanager GWM 500 wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Das Produkt ent-
spricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit. Diese Sicherheit kann in der betrieblichen
Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorg-
faltspflicht des Betreibers des GEP-Wassermanager GWM 500, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollie-
ren. Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
der GEP-Wassermanager GWM 500 nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
•
der GEP-Wassermanager GWM 500 nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
•
die Anleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort des GEP-Wassermanager GWM 500 zur
•
Verfügung steht.
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal den GEP-Wassermanager GWM 500 montiert, in Betrieb nimmt,
•
instand hält und Wartungen durchführt.
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie
•
die Anleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise gelesen und verstanden hat.
keine an dem GEP-Wassermanager GWM 500 angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise entfernt werden und alle
•
leserlich bleiben.
in einer Gefährdungsbeurteilung (im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes § 5) die weiteren Gefahren ermittelt werden, die sich
•
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des GEP-Wassermanager GWM 500 ergeben.
in einer Betriebsanweisung (im Sinne der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung § 6) alle weiteren Anweisungen und Sicher-
•
heitshinweise zusammengefasst werden, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben.
die Kanalabführung ausreichend bemessen ist.
•
1.6.
Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Umbauarbeiten oder Veränderungen der Anlage sind nur nach Zustimmung des Herstellers zulässig.
•
Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden. Die Verwendung anderer Teile kann die
•
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
Arbeiten an der Anlage nur im Stillstand ausführen.
•
Anlagenaggregate müssen Umgebungstemperatur angenommen haben.
•
Die in der Anleitung beschriebene Vorgehensweise zu Inspektionen/Wartungen der Anlage unbedingt einhalten.
•
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder anbringen bzw. in Funktion setzen.
•
Vor Wiederinbetriebnahme die aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten.
Unbefugte Personen (z. B. Kinder) von der Anlage fernhalten.
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