1. Sicherheitshinweis
1.1.
Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
Mit diesem Zeichen gekennzeichnete Stellen geben Hinweise auf technische Informationen und Anwendungs-
tipps, die Schäden an der Anlage vermeiden sollen. Dieses Symbol bezeichnet keinen Sicherheitshinweis.
Mit diesem Zeichen gekennzeichnete Stellen weisen darauf hin, dass leichte Körperverletzung oder leichter Sach-
schaden eintreten kann, wenn die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet werden.
Mit diesem Zeichen gekennzeichnete Stellen weisen darauf hin, dass Tod, schwere Körperverletzung oder erheb-
licher Sachschaden eintreten kann, wenn die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet werden.
1.2.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Diese Anleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Transport, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung, Lagerung
und Entsorgung zu beachten sind. Für den Einsatz des GEP-Wassermanager GWM 500 sind die im technischen Datenblatt und
der Anleitung spezifizierten zulässigen Daten, Betriebs- und Einsatzbedingungen zu beachten.
Niemals die in der Dokumentation genannten zulässigen Einsatzgrenzen bezüglich Druck, Temperatur, etc. überschreiten.
•
Alle Sicherheitshinweise sowie Handlungsanweisungen der vorliegenden Anleitung befolgen.
•
Direkt an der Anlage angebrachte Hinweise müssen beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden. Das
•
gilt beispielsweise für:
Sicherheitshinweise
−
Kennzeichen für Anschlüsse
−
Typenschild
−
Vor Montage und Inbetriebnahme ist die Anleitung vom Bediener sowie vom zuständigen Fachpersonal/Betreiber zu lesen
•
und muss ständig am Einsatzort des GEP-Wassermanager GWM 500 verfügbar sein.
Installations- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal mit geeignetem Werkzeug ausge-
•
führt werden.
Der technische Zustand des GEP-Wassermanager GWM 500 ist in regelmäßigen Zeitabständen durch den Betreiber zu
•
überprüfen.
Für den Betrieb des GEP-Wassermanager GWM 500 sind die örtlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften einzuhalten.
•
Für die Montage und den Betrieb des Gerätes müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
•
Eine Veränderung des GEP-Wassermanager GWM 500 ist nicht zulässig und führt zum Verlust sämtlicher Gewährleis-
•
tungsansprüche.
Nach einer Unterbrechung der elektrischen oder fluidischen Versorgung ist ein definierter oder kontrollierter Wiederanlauf
•
des Prozesses zu gewährleisten.
Für die Einhaltung von in der Anleitung nicht berücksichtigten ortsbezogenen Bestimmungen ist der Betreiber verantwort-
•
lich.
1.3.
Weitere Sicherheitsbestimmungen
Neben den in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung gelten folgen-
de Sicherheitsbestimmungen:
• Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Betriebsbestimmungen
• Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
• Geltende Normen und Gesetze, insbesondere folgende technische Normen: DIN EN 12056, DIN 1988, DIN 1986, DIN EN
1717, DIN EN 806.
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