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Sicherheit
3.1
Grundsatz
Stand der Technik
Das Gerät ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkannten si-
cherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner unsachgemä-
ßen Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter oder
Beeinträchtigungen des Geräts und anderer Sachwerte entstehen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf nur zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Das Gerät darf nur mit Werkzeugen betrieben werden, die für das Gerät und das
zu bearbeitende Material bestimmt sind.
Das Gerät darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinwei-
se dieser Betriebsanleitung sowie das Einhalten der vorgeschriebenen Pflege-
und Wartungsanweisungen.
Jede andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden entfallen Haftung und Ge-
währleistung des Herstellers. Das Risiko trägt allein der Bediener.
Bauliche Veränderung
Nehmen Sie auf keinen Fall bauliche Veränderungen ohne schriftliche Geneh-
migung des Herstellers vor. Sie gefährden dadurch Ihre Sicherheit und die Si-
cherheit anderer Personen! Außerdem entfallen Haftung und Gewährleistung
des Herstellers.
Eine bauliche Veränderung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
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Aufbrechen von Beton und Asphalt sowie gerölldurchsetztem Erdreich.
Abbrechen von Beton, Mauerwerk u. a. Baustoffen, gewachsenem und ge-
frorenem Boden.
Aufreißen von Straßen und Beton, Asphalt, Teer sowie Holz- und Steinpflas-
ter.
Abstechen von Ton, Lehm, Torf sowie Salzen.
Zerkleinern festgefahrener oder gestampfter Böden.
Einrammen von Pfählen, Sonden und Erdungsstäben.
Bearbeiten von gesundheitsgefährdenden Materialien, z. B. Asbest.
Öffnen des Geräts und dauerhaftes Entfernen von Bauteilen, die von Wacker
Neuson stammen.
Einbauen neuer Bauteile, die nicht von Wacker Neuson stammen oder nicht
in Bauart und Qualität den Originalteilen gleichwertig sind.
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3 Sicherheit