EH 6, EHB 7
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Sicherheit
3.1
Grundsatz
Stand der Technik
Das Gerät ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkannten si-
cherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner unsachgemä-
ßen Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter oder
Beeinträchtigungen des Geräts und anderer Sachwerte entstehen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf nur zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Das Gerät darf nur mit Werkzeugen betrieben werden, die für das Gerät und das
zu bearbeitende Material bestimmt sind.
Das Gerät darf nicht zu folgenden Zwecken verwendet werden:
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinwei-
se dieser Betriebsanleitung sowie das Einhalten der vorgeschriebenen Pflege-
und Wartungsanweisungen.
Jede andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden entfallen Haftung und Ge-
währleistung des Herstellers. Das Risiko trägt allein der Bediener.
Bohren von Löchern mit einem Durchmesser von maximal 90 mm (nur Bohr-
hammer).
Stemmen, Meißeln, Aufbrechen, Graben, Klopfen, Stampfen und Entgraten.
Bearbeiten von Natur- und Kunststein.
Bearbeiten von Asphalt, jeder Art von Mauerwerk und Beton.
Bearbeiten von gesundheitsgefährdenden Materialien, z. B. Asbest.
3 Sicherheit
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