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2. EN 795 Typ B
2.1 Allgemeine Anwendung
Die Anschlageinrichtung ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie wird verwendet als
Anschlagpunkt Typ B nach DIN EN 795. Die Anschlageinrichtung darf nicht bei Lasthebeeinrichtungen
verwendet werden. Das Anschlagseil besteht aus einem Mittelmann Kernmantelseil S12KM (Ø 12 mm) mit
zwei genähten Seilenden (1x Auge und 1x große Schlaufe) und wahlweise mit oder ohne einem
Schutzschlauch. Die Ausrüstung darf nur mit einem Auffanggurt nach EN 361 verwendet werden. Bei
Auffangsystemen ist von wesentlicher Bedeutung, dass vor jedem Einsatz der erforderliche Freiraum am
Arbeitsplatz unterhalb des Benutzers sichergestellt wird, so dass im Falle eines Absturzes kein Aufprall auf den
Erdboden oder ein anderes Hindernis möglich ist. Das Anschlagseil kann ohne Schutzschlauch auch um
bauliche Einrichtungen mit einem Kantenradius von min. r = 0,5 mm geschlungen werden.
2.2 Benutzung
Das Produkt wird für die Verwendung als Anschlagpunkt über ein geeignetes Tragelement gelegt. Die zu
verwendende PSA kann jetzt an der Anschlageinrichtung befestigt werden. Hierzu den Falldämpfer oder
Karabinerhaken in beide Schlaufen des Anschlagseil einhaken. Alternativ kann das Anschlagseil auch über ein
geeignetes Tragelement gelegt werden und ein Seilende mit dem kleineren Auge wird durch die größere Schlaufe
durchgeführt und straffgezogen. Das Anschlagseil ist nach DIN EN 795:2012 als Anschlagpunkt Typ B geprüft
und für die Benutzung von maximal zwei Person vorgesehen. Wenn die Anschlageinrichtung als Teil eines
Auffangsystems verwendet wird, muss der Benutzer mit einem Mittel ausgestattet sein, das die maximalen
dynamischen Kräfte, die während eines Auffangvorgangs auf den Benutzer wirken, auf höchstens 6 kN begrenzt.
Der Anschlagpunkt muss eine Mindesttragfähigkeit von 10 kN nach EN795 gewährleisten und muss oberhalb
des Benutzers liegen. Für die Sicherheit ist es wesentlich, die Lage der Anschlageinrichtung und die Art der
Arbeitsausführung so zu wählen, dass der freie Fall und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Bei der Ermittlung des erforderlichen Freiraums unter dem Benutzer ist darauf zu achten, dass sich der
Anschlagpunkt auf Grund des flexiblen Seiles verschieben kann. Verbindungsmittel mit Falldämpfer müssen so
angeschlagen werden, dass die Funktion des Falldämpfers nicht beeinträchtigt wird. Seile und Gurtbänder vor
scharfkantigen Gegenständen, Schweißfunken, Chemikalien oder anderen zerstörenden bzw. beschädigenden
Gefahren schützen. Vor Erstbenutzung sich mit der Funktion vertraut machen. Vor und während der Benutzung
sollte überlegt werden, wie eventuell erforderliche Rettungsmaßnahmen sicher, schnell und wirksam
durchgeführt werden können. Die Anschlageinrichtung darf nur durch ausgebildetes und /oder anderweitig
sachkundiges Personal angewendet werden. Die Anschlageinrichtung darf nur innerhalb der festgelegten
Einsatzbedingungen und für den vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden. Es muss ein Plan der
Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt sind.
Gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. Herz- und Kreislaufprobleme, Medikamenteneinnahme o.ä. können
die Sicherheit des Benutzers bei Arbeiten in der Höhe beeinträchtigen. Bei der Kombination von
Ausrüstungsteilen zu einem System ist stets darauf zu achten, dass die Funktionen der einzelnen
Ausrüstungsteile nicht beeinträchtigt werden. Wenn die Anschlageinrichtung in ein anderes Land weiterverkauft
wird, muss der Wiederverkäufer eine Anleitung für den Gebrauch, die Instandsetzung und die regelmäßige
Überprüfung in der Sprache des anderen Landes zur Verfügung stellen.
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