C
2.5.2
Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entsprechende Qualifikation
für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Per-
sonals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die not-
wendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im
Auftrag des Betreibers des Aggregats durch den Hersteller/Lieferer erfolgen. Weiterhin ist durch den
Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanweisung durch das Personal voll verstanden
wird.
2.5.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Aggregat zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdung nach sich ziehen:
Versagen wichtiger Funktionen des Aggregats / Anlage.
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen.
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen.
2.5.4
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanweisung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vor-
schriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften
des Betreibers sind zu beachten.
2.5.5
Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befindlichem
Aggregat nicht entfernt werden.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in
den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
2.5.6
Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Stu-
dium der Betriebsanweisung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im Stillstand durchzuführen. Die in der Betriebsan-
weisung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen des Aggregats muß unbedingt eingehalten
werden.
Pumpen oder Aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekontaminiert wer-
den.
Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder
angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt Inbetriebnahme aufgeführten Punkte zu beach-
ten.
Telefon: +49 (2246) 900-0 • Fax: +49 (2246) 900-200 • web: www.abspumps.com
Einbau - und Betriebsanweisung
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