Kapitel 2
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Sicherheitshinweise
WARNUNG
WARNUNG
ACHTUNG
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Sicherheitshinweise
Die unsachgemäße Installation und Inbetriebnahme, beschädigte Komponenten,
ungeeignete Umgebungsbedingungen wie zu niedrige / zu hohe Temperaturen und
schwere Staub-, Nebel und Spritzbelastung können Störungen und Fehlalarme
verursachen bzw. zu einem Ausfall des gesamten Systems führen.
Beachten Sie die folgenden Punkte, um die bestimmungsgemäße und sichere
Verwendung des RAS zu gewährleisten:
1. Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Personen, die das RAS installieren, in
Betrieb nehmen, warten oder reparieren, diese Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
2. Beim Betrieb des RAS sind die offiziellen und gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
3. Für die Installation und Verwendung des RAS sowie für die Inbetriebnahme
und regelmäßige technische Inspektion gelten die nationalen/internationalen
Rechtsvorschriften, insbesondere:
•
Sicherheitsrichtlinien/-vorschriften zur Unfallverhütung
•
Sonstige relevante Sicherheitsvorschriften
4. Beachten Sie folgende Sicherheitshinweise, um Gefahren für Personen und/oder
Sachschäden zur vermeiden:
•
Der Fahrer muss durch die Befolgung einschlägiger Anweisungen und die
Durchführung von Inspektionen sicherstellen, dass die Scheibe aller
Laserscanner stets sauber und unbeschädigt ist und über ein freies
Sichtfeld verfügt (der Sensorkopf darf z. B. durch keine anderen
Gegenstände verdeckt sein). Die SICK AG empfiehlt, vor Inbetriebnahme
der Maschine einen Systemcheck durchzuführen.
•
Ferner gelten für den Betrieb des RAS die örtlichen Vorschriften zur
Sicherheit und Unfallverhütung.
•
Ein Systemdefekt kann zu tödlichen Unfällen oder zu Schäden am
RAS führen.
2.1
Anwendungsbereich
Nicht zum Personenschutz geeignet!
Das RAS ist nicht zum Schutz von Personen im Sinne der geltenden Sicherheitsstandards
für Maschinen geeignet.
•
Das RAS ist ein Fahrerassistenzsystem. Es liefert dem Fahrer optische und akustische
Warnhinweise zu Objekten außerhalb des Fahrzeugs. Der Fahrer trägt zu jeder Zeit die
volle Verantwortung für den sicheren Betrieb und insbesondere für Personen, die sich
in der Gefahrenzone des Fahrzeugs aufhalten.
2.2
Laserschutz
Das RAS verwendet einen Laserscanner mit Infrarotlicht. Bei den Geräten handelt es sich
um Laser der Klasse 1 (augensicher).
Der Laserstrahl ist für das menschliche Auge unsichtbar!
Achtung — eine unsachgemäße Verwendung kann zu gefährlicher Strahlungsexposition führen.
Das Gehäuse des Laserscanners (z. B. LMS1xx) darf nicht geöffnet werden. Bei
Öffnen des Gehäuses wird der Laserbetrieb nicht unterbrochen.
Gültige Laserschutzbestimmungen in ihrer neuesten Fassung beachten.
Betriebsanleitung
Reachstacker Assistance System
8017136/2014-05-14