Pronar RC2100-2
• Der Schlepperfahrer ist verpflichtet, den Anhänger mit einem geprüften oder
zugelassenen rückstrahlenden Warndreieck auszustatten. Bei Fahrt sind die
Verkehrsregeln zu beachten, die Änderung der Fahrtrichtung durch Blinker
anzuzeigen, das Beleuchtungs- und Warnleuchtensystem sauber zu halten und
für einen einwandfreien technischen Zustand der Beleuchtungsanlage zu sorgen.
Beschädigte
unverzüglich repariert oder durch neue ersetzt werden.
• Spurrillen, Schlaglöcher, Gräben und das Fahren auf dem Randstreifen sind zu
vermeiden. Das Durchfahren solcher Hindernisse kann zu einer starken Neigung
des Schleppers und Anhängers führen. Dies ist besonders wichtig, weil der
Schwerpunkt des Anhängers mit Ladung die Fahrtsicherheit ungünstig
beeinflusst. Das Fahren in der Nähe des Straßenrandes oder von Straßengräben
ist aufgrund der Gefahr eines Abrutschens des Bodens unter den Rädern der
Fahrzeuge gefährlich.
• Währen der Fahrt scharfe Kurven, insbesondere auf Geländeunebenheiten
vermeiden.
• Es ist zu beachten, dass sich der Bremsweg des Zuges mit steigendem Gewicht
und Geschwindigkeit verlängert.
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss vor Kurven und bei der Fahrt auf unebenem
Gelände oder auf Gelände mit Gefälle entsprechend verringert werden.
• Bei Rückwärtsfahren ist die Hilfe einer zweiten Person zu benutzen, die Hinweise
gibt und selbst von Gefahrenbereichen entfernt steht.
4.8 NUTZUNGSHINWEISE FÜR DIE BEREIFUNG
• Bei Arbeiten an Reifen ist die Maschine gegen Wegrollen zu sichern, indem die
Radkeile oder andere Elemente ohne scharfe Kanten unterlegt werden. Räder
dürfen nur bei nicht beladenem Anhänger ausgebaut werden.
• Reparaturarbeiten an Rädern oder Reifen müssen von dafür geschultem
Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind mit geeigneten
Werkzeugen auszuführen.
oder
verloren
gegangene
4.16
Beleuchtungselemente
KAPITEL 4
müssen