KAPITEL 2
beständigen
entsprechend gekennzeichnet sein und entsprechend aufbewahrt werden.
•
Es ist verboten, das Hydrauliköl in Behältern aufzubewahren, die für die Lagerung
von Lebensmitteln und Getränken bestimmt sind.
•
Die Hydraulikleitungen aus Gummi müssen alle vier Jahre unabhängig von ihrem
technischen Zustand ausgewechselt werden.
2.1.4 BE- UND ENTLADEN DES ANHÄNGERS
•
Die Be- und Entladung muss von Personen vorgenommen werden, die über
Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt.
•
Die Ladung darf nicht über die Vorderwand der Plattform hinausragen. Die
Ladung muss so verteilt werden, dass sie die Stabilität des Anhängers nicht
gefährdet und die Führung des Transportzuges nicht behindert.
•
Der Anhänger ist nicht für den Transport von Menschen, Tieren und Gefahrgütern
bestimmt.
•
Die Ladung muss so verteilt werden, dass sie die Stabilität des Anhängers nicht
gefährdet und die Führung des Transportzuges nicht behindert.
•
Die Verteilung der Ladung darf nicht zu einer Überlastung des Fahrwerks und der
Kupplungsvorrichtung des Anhängers und des Schleppers führen.
•
Während des Beladevorgangs darf sich niemand auf der Ladeplattform aufhalten.
Die Befestigung der Ladung darf erst dann erfolgen, wenn die Maschine richtig
auf den Brettern der Plattform ruht. Falls die Notwendigkeit besteht, Unterlagen
unter der Ladung zu platzieren (z. B. um die Maschine richtig auszurichten), muss
dafür gesorgt werden, dass diese Unterlagen richtig gegen ein Verrutschen
gesichert sind.
•
Ladungen mit Übermaß dürfen nur dann auf öffentlichen Straßen transportiert
werden, wenn eine entsprechende Genehmigung von der zuständigen Behörde
für den erteilt wurde.
•
Das Befahren der Ladeplattform mit einem Ladefahrzeug ist nur dann erlaubt,
wenn das Gesamtgewicht des Ladefahrzeugs, einschließlich dem Gewicht der
Ladung, die zulässige Nutzlast des Anhängers nicht überschreitet.
Verpackungen
aufzubewahren.
2.5
Pronar RC2100-2
Die
Ersatzbehälter
müssen