KAPITEL 1
• durch die Verwendung einer defekten Maschine,
• aufgrund einer Durchführung von Reparaturen durch unbefugte Personen oder
falscher Ausführung der Reparaturen,
• durch willkürliche Änderungen an der Konstruktion des Anhängers,
entstanden sind, können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
HINWEIS
Es ist vom Händler eine detaillierte Ausfüllung des Garantie- und Reklamationsscheins
zu fordern. Ein Garantie- oder Reklamationsschein ohne Verkaufsdatum oder Stempel
des Händlers kann eine Ablehnung der Reklamation zur Folge haben.
Der
Benutzer
ist
Korrosionsstellen zu melden sowie die Behebung der Fehler zu beauftragen, unabhängig
davon,
ob
die
Garantiebedingungen
GARANTIESCHEIN aufgeführt.
Modifikationen des Anhängers ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers sind verboten.
Insbesondere
sind
Konstruktionselementen unzulässig, die direkt die Betriebssicherheit des Anhängers
beeinflussen.
1.5 TRANSPORT
Der Anhänger befindet sich zum Verkauf im komplett montierten Zustand und erfordert keine
Verpackung. Es werden nur die technischen Unterlagen und eventuell Elemente der
Sonderausstattung verpackt. Die Lieferung an den Benutzer erfolgt mithilfe eines Lkws oder
durch Schleppen des Anhängers mithilfe eines Schleppers.
1.5.1 FAHRZEUGTRANSPORT
Das Be- und Entladen des Anhängers von einem Fahrzeug muss mithilfe einer Laderampe
und
eines
Schleppers
Arbeitssicherheitsvorschriften für Verladearbeiten zu beachten. Das Bedienpersonal der
Verladevorrichtungen muss über entsprechende Zulassungen für die Bedienung dieser
verpflichtet,
alle
Reparatur
unter
sind
in
dem
Schweißen,
Bohren,
durchgeführt
festgestellten
Mängel
die
Garantie
fällt
der
neu
gekauften
Ausschneiden
werden.
Beim
1.9
PRONAR RC2100-2
an
Lackierungen
oder
nicht.
Ausführliche
Maschine
beigefügten
sowie
Anwärmen
Verladen
sind
oder
von
die