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Ladungen Mit Übermaßen - Pronar Rc2100-2 Betriebsanleitung

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Pronar RC2100-2
Bei der Beladung können Kräne mit entsprechender Traglast oder Laufkräne oder ein zweiter
Schlepper verwendet werden.
ACHTUNG
Die Auffahrrampen müssen soweit abgesenkt werden, bis sie vollständig auf dem Boden
aufliegen. Falls dies nicht beachtet wird, kann beim Befahren der Ladeplattform mit der
Maschine der Anhänger dazu tendieren die Deichsel anzuheben, was unter Umständen zu
einer Beschädigung der Schlepperkupplung oder der Zugöse der Deichsel zur Folge
haben kann.
Die Auffahrrampen müssen so herabgelassen werden, dass sie sich auf gleicher Höhe
befinden. Die Auffahrrampen dürfen nicht so herabgelassen werden, dass sich eine
Auffahrrampe auf ein Hindernis (z. B. Stein, Bordstein, usw.) stützt.
Beim Beladen mit einem zweiten Schlepper muss darauf geachtet werden, dass das
Gesamtgewicht (Schlepper + zu verladene Maschine) die zulässige Nutzlast des Anhängers
nicht überschreiten. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung der Auffahrrampen, der
Zugöse oder anderer Elemente des Niederfluranhängers kommen.
Bevor mit der Verladung begonnen wird muss ausreichend viel Platz und eine gute Sicht
gewährleistet werden.
GEFAHR
Der Aufenthalt in der Gefahrenzone, d. h. in einem Abstand von 5 m um den Anhänger ist
verboten.
Wenn das Verladen auf schlammigem Gelände stattfindet, müssen unter die Auffahrrampen
dicke Bretter, feste Platten oder anderes Material gelegt werden, das ein Einsinken der
Auffahrrampen verhindert.
4.4.2 LADUNGEN MIT ÜBERMAßEN
Unter einer Ladung mit Übermaß sind alle Ladungen zu verstehen, deren Abmessungen die
von der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem der Anhänger betrieben wird,
festgelegten Abmessungen überschreiten.
Die Fahrt auf öffentlichen Straßen mit solchen Ladungen ist nur erlaubt, wenn die in der
Straßenverkehrsordnung gestellten Bedingungen erfüllt sind und eine von der zuständigen
4.10
KAPITEL 4
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