KAPITEL 2
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Es ist verboten, den Anhänger ungesichert abzustellen. Nach dem Abkuppeln
vom Schlepper muss die Feststellbremse des Anhängers angezogen und der
Anhänger vor Wegrollen durch Unterlegen von Radkeilen oder anderer
Elementen ohne scharfe Kanten gesichert werden.
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Vor Fahrtantritt prüfen, ob die Feststellbremse angezogen ist. Die Auffahrrampen
müssen eingefahren und mithilfe der Blockaden richtig gesichert werden.
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Die Fahrt mit ausgefahrenen und nicht mit den Blockaden abgesicherten
Auffahrrampen ist untersagt. Vor Fahrtantritt sicherstellen, dass sich der Stützfuß
in der Fahrposition befindet und gesichert ist.
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Vor dem Fahrtbeginn ist sicherzustellen, dass der Anhänger korrekt an den
Schlepper
Kupplungsbolzens zu überprüfen).
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Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit ausgefahrenen Elementen zur
Verbreiterung der Ladebreite ist nur mit Genehmigung der für das Fahren von
Schwerlasttransporten zuständigen Behörde und unter Einhaltung der von der
Straßenverkehrsordnung
entgegengesetzten Fall ist das Fahren auf öffentlichen Straßen verboten.
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Vor jeder Benutzung des Anhängers ist sein technischer Zustand, vor allem
hinsichtlich der Sicherheit zu prüfen. Vor allem ist der technische Zustand der
Kupplungsvorrichtung,
Anhängerbeleuchtung
Elektroinstallation zu prüfen.
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Der Anhänger ist für die Fahrt mit einer Neigung von maximal 8° ausgelegt. Das
Fahren des Anhängers auf Geländen mit einer größeren Neigung kann infolge
des Stabilitätsverlusts zum Umkippen des Anhängers führen. Bei längerer Fahrt
auf abfälligem Gelände besteht die Gefahr des Verlusts der Bremswirkung.
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Für die Fahrt auf öffentlichen Straßen muss der Schlepperfahrer dafür sorgen,
dass ein geprüftes oder zugelassenes rückstrahlendes Warndreieck mitgeführt
wird.
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Die Radkeile sind nur unter ein Rad zu legen (einen Keil vor, den zweiten hinter
das Rad - Abbildung (2.1)).
angekuppelt
wurde
festgelegten
des
sowie
(insbesondere
Bedingungen
Fahrwerks,
der
die
Anschlüsse
2.7
Pronar RC2100-2
ist
die
Sicherung
erlaubt.
Bremsanlage
der
Hydraulik-
und
des
Im
und
der