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LANDWIRTSCHAFTLICHER ANHÄNGER
ÜBERSETZUNG DER ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG
AUSGABE 5B-01-2010
PRONAR Sp. z o.o.
17-210 NAREW, UL. MICKIEWICZA 101A, WOIWODSCHAFT PODLACHIEN
Tel.:
Fax:
BETRIEBSANLEITUNG
PRONAR T023
+48 085 681 63 29
+48 085 681 63 81
+48 085 681 63 83
VERÖFFENTLICHUNG-NR. 65N-00000000-UM
+48 085 681 64 29
+48 085 681 63 82
+48 085 682 71 10
www.pronar.pl
D
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für PRONAR T023

  • Seite 1 PRONAR Sp. z o.o. 17-210 NAREW, UL. MICKIEWICZA 101A, WOIWODSCHAFT PODLACHIEN Tel.: +48 085 681 63 29 +48 085 681 64 29 +48 085 681 63 81 +48 085 681 63 82 Fax: +48 085 681 63 83 +48 085 682 71 10 www.pronar.pl...
  • Seite 3: Einleitung

    Handhabung des Futterwagens. Falls die Informationen nicht vollständig verständlich sind, setzen Sie sich mit der Verkaufsstelle, wo der Futterwagen gekauft wurde, oder direkt mit dem Hersteller in Kontakt. Anschrift des Herstellers: PRONAR Sp. z o.o. ul. Mickiewicza 101A 17-210 Narew Telefonnummern...
  • Seite 4 Die Informationen, Beschreibung der Bedrohungen und Anforderungen bezüglich der Betriebssicherheit werden mit dem unten stehenden Symbol gekennzeichnet: und mit dem Wort „GEFÄHRDUNG” eingeleitet. Nichteinhaltung der beschriebenen Hinweise verursacht eine Lebens- oder Gesundheitsgefährdung für den Bediener und die Dritten. Besonders wichtige Hinweise und Empfehlungen, deren Einhaltung unentbehrlich is, werden in dem Inhalt mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet: und mit dem Wort „ACHTUNG"...
  • Seite 6: Inhaltsverzeichnis

    INHALTSVERZEICHNIS 1 GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN 1.1 MASCHINENKENNZEICHNUNG ..............1.2 1.2 BESTIMMUNG ..................... 1.3 1.3 AUSRÜSTUNG..................... 1.5 1.4 GARANTIEBEDINGUNGEN................. 1.5 1.5 TRANSPORT....................1.7 1.6 UMWELTGEFÄHRDUNG................1.8 1.7 VERSCHROTTUNG ..................1.9 2 BETRIEBSSICHERHEIT 2.1 GRUNDSÄTZLICHE SICHERHEITSREGELN ..........2.2 2.2 BEFAHRUNG VON ÖFFENTLICHEN STRASSEN........2.6 2.3 RESTRISIKOBESCHREIBUNG ..............
  • Seite 7 5.2 REGELUNG DER HAUPTBREMSE .............5.3 5.3 REGELUNG DER FESTSTELLBREMSE .............5.5 5.4 BEDIENUNG DER DRUCKLUFTANLAGE ...........5.6 5.5 BEDIENUNG DER HYDRAULIKANLAGE ...........5.7 5.6 ABSCHMIEREN....................5.9 5.7 BEDIENUNG DER FEDERANLAGE ............5.10 5.8 AUFBEWAHRUNG ..................5.10 5.9 ANPASSUNG DER DEICHSEL AN DIE SCHLEPPERKUPPLUNG ....5.12 5.10 ANZUGSMOMETE DER SCHRAUBENVERBINDUNGEN ......5.13 5.11 BESEITIGUNG DER STÖRUNGEN ............5.14 5.12 VERZEI CHNIS DER GLÜHLAMPEN............5.15...
  • Seite 9: Grundsätzliche Informationen

    KAPITEL GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN MASCHINENKENNZEICHNUNG BESTIMMUNG AUSRÜSTUNG GARANTIEBEDINGUNGEN TRANSPORT UMWELTGEFÄHRDUNG VERSCHROTTUNG...
  • Seite 10: Maschinenkennzeichnung

    1.1 MASCHINENKENNZEICHNUNG PRONAR 21 Nw 1A , 81 3 k ew on . ar pl /fa x: on @ Ma sa w³. p Do . m. ca³ X 00 X 71 Sy b m olT 02 30 S ZB œæ...
  • Seite 11: Bestimmung

    Die Bedeutung der einzelnen Felder des Namensschildes stellt die folgende Tabelle dar. TABELLE 1.1 Bezeichnungen des Namensschildes LFD. BEZEICHNUNG Allgemeine Bezeichnung und Funktion Symbol / Anhängertyp Baujahr des Anhängers Siebzehnstellige Fabriknummer (FIN) Nummer der Betriebserlaubnis Eigengewicht des Anhängers Zulässiges Gesamtgewicht Ladefähigkeit Zulässige Belastung der Kupplungsvorrichtung (betrifft nicht) Zulässige Belastung der Vorderachse...
  • Seite 12 LÄNGE BREITE HÖHE NAME DER PALETTE – TYP [mm] [mm] [mm] Palette EUR – 1/2 Palette EUR – vergrößert 1 200 1 200 Palette ISO 1 200 1 000 Brems-, Beleuchtung- Signalsystem erfüllen Straβenverkehrsordnungsgesetz resultierenden Anforderungen. zugelassene Maximalgeschwindigkeit beim Befahren der öffentlichen Strassen liegt in Polen bei 30 km/h (gemäß...
  • Seite 13: Ausrüstung

    • Leichtkraftfahrzeugschild, • Reflex-Warndreieck. 1.4 GARANTIEBEDINGUNGEN PRONAR Sp. z o. o. aus Narew garantiert einen leistungsfähigen Betrieb der Maschine bei der sachgemäßen technischen Verwendung, die in der BEDIENUNGSANLEITUNG beschrieben wurde. Der Termin der Reparaturausführung ist im GARANTIESCHEIN DEFINIERT.
  • Seite 14 • Dichtungen, • Lager. Die Garantieleistungen betreffen nur solche Fälle, wie: mechanische, ohne Schuld des Benutzers entstandene Beschädigungen, Fertigungsfehler der Teile etc. Wenn die Schäden aus folgenden Gründen entstanden sind: • die durch den Benutzer angerichteten Schäden, Verkehrsunfall, • Schäden aufgrund unsachgemäßen Betreibens, Regelung oder Wartung des Anhängers, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, •...
  • Seite 15: Transport

    1.5 TRANSPORT Der Anhänger wird komplett montiert zum Verkauf bereitgestellt und wird nicht verpackt. Verpackt wird nur die betriebstechnische Dokumentation und eventuell Elemente der Zusatzausrüstung. GEFÄHRDUNG Bei Selbsttransport soll der Bediener die Bedienungsanleitung durchlesen und ihre Hinweise beachten. Bei Kraftwagenverkehrtransport wird die Maschine auf der Plattform des Fahrzeugs gemäß...
  • Seite 16: Umweltgefährdung

    ABBILD 1.2A ANORDNUNG DER TRANSPORTÖSEN (1) Transportöse 1.6 UMWELTGEFÄHRDUNG Ausfluss des hydraulischen Öls schafft eine direkte Gefahr für die Umwelt aufgrund der beschränkten Biodegradabilität der Substanz. Aufgrund einer niedrigen Wasserlöslichkeit des Öls verursacht keine hohe Toxizität von Lebenswesen. Der Ölausfluss in die Wasserbecken kann jedoch zur Verringerung des Sauerstoffinhalts führen.
  • Seite 17: Verschrottung

    GEFAHR Das gebrauchte Hydrauliköl oder gesammelte Reste, gemischt mit dem absorbierenden Stoff sind in einem genau gekennzeichneten Behälter aufzubewahren. Es sollen keine Lebensmittel-Behälter zu diesem Zwecke verwenden werden. Es wird empfohlen, das gebrauchte, für Wiederverwendung nicht geeignete Öl aufgrund des Verlustes seiner Eigenschaften in originalen Verpackungen bei gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben, aufzubewahren.
  • Seite 18 Im Falle eines Teileaustauschs sind die abgenutzten oder beschädigten, zur Regenerierung nicht geeigneten Elemente an eine Ankaufsstelle für recycelbare Teile abzugeben. Das Hydrauliköl ist an eine entsprechende Entsorgungsstelle für Abfälle dieses Typs abzugeben. 1.10...
  • Seite 19: Betriebssicherheit

    KAPITEL BETRIEBSSICHERHEIT GRUNDSÄTZLICHE SICHERHEITSREGELN BEFAHRUNG VON ÖFFENTLICHEN STRASSEN RESTRISIKOBESCHREIBUNG HINWEIS- UND WARNAUFKLEBER...
  • Seite 20: Grundsätzliche Sicherheitsregeln

    Arbeiten (Kapitel 1.2) gilt als bestimmungswidrige Verwendung und kann die Aufhebung der Garantie verursachen. • Durchführung irgendwelcher Änderungen an der Maschine verursacht den Verlust der Garantieansprüche an Firma PRONAR betreffs der entstandenen Sach- und Gesundheitsschaden. • Der Einstieg auf den Ballenwagen ist ausschließlich beim vollen Stillstand des Anhängers und abgestellten Schleppermotor zugelassen.
  • Seite 21 • Falls die Bremsanlage beschädigt wird, ist die Verwendung des Ballenwagens bis zur Beseitigung der Störung verboten. • Der von dem Schlepper abgehängte Ballenwagen muss mit der Feststellbremse angehalten werden. Falls sich das Fahrzeug auf einer Neigung oder Steigung befindet, soll es zusätzlich gegen Verschiebung abgesichert werden, indem vor die Räder Keile oder sonstige nichtscharfkantige Elemente gesteckt werden.
  • Seite 22 • Die Last ist mit Hilfe der Gürtel, Ketten Bändern oder sonstigen Befestigungsmitteln gegen Verschiebung zu versichern. Die Hilfsmittel müssen mit einer Spannvorrichtung ausgestattet werden und entsprechende Sicherheits-Zertifizierungen besitzen. • Der Luftbehälter und Hydraulikanlage bleiben während des Betriebs unter hohem Druck.
  • Seite 23 • Bei der Schweissarbeiten ist besonders auf die leicht brennbaren und schmelzbaren Elemente (Elemente der Hydraulik-, Druckluft- und elektrische Anlagen, sowie die aus Kunststoff und Gummi gefertigten Teile). Falls die oben genannten Elemente mit Brennung oder Beschädigung bedroht sind, sind sie vor Beginn der Schweissarbeit abzubauen.
  • Seite 24: Befahrung Von Öffentlichen Strassen

    • Bei Austausch der Elemente ausschließlich die originellen oder durch den Hersteller bestimmten Ersatzteile verwenden. Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen kann Gesundheitsschaden oder Lebensgefahr der Bedienenden oder der Dritten verursachen, zur Beschädigung der Maschine beitragen und Aufhebung der Garantie verursachen. •...
  • Seite 25: Restrisikobeschreibung

    • Die Befahrung von öffentlichen Strassen mit ausgeschobenem Ausschubrahmen ist verboten. ABBILD 2.1A ANORDNUNG DES WARNDREIECKS (1) Leichtkraftfahrzeugdreieck 2.3 RESTRISIKOBESCHREIBUNG Die Firma GmbH hat alle Kräfte eingesetzt, damit ein Unfallrisiko ausgeschlossen wird. Es besteht jedoch ein gewisses Restrisiko, das einen Unfall verursachen kann. Das Risiko ist vor allem mit den folgend genannten Tätigkeiten verbunden: •...
  • Seite 26: Hinweis- Und Warnaufkleber

    • Ungeeignete Reinigung, Wartung und technische Kontrolle des Ballenwagens. Das Restrisiko kann bei Einhaltung der folgend genannten Anforderungen bis auf Minimum reduziert werden: • Vernünftige, und nicht voreilige Bedienung der Maschine, • Vernünftige Einhaltung der in der BEDIENUNGSANLEITUNG beinhalteten Hinweise, •...
  • Seite 27 Fahrachsen überprüfen 27 kGm 35 kGm 45 kGm Gemäß der Bedienungsanleitung abschmieren Smarować ! Grease ! Schmieren ! 350 kPa Bereifungsdruck T023 PRONAR Typ des Wagens - Bereifungsdruck bei Standardausführung, Druckwert kann unterschiedlich sein, was von der eingesetzten Bereifung abhängt...
  • Seite 28 ABBILD 2.2A ANORDNUNG DER SYMBOLE Die Bezeichnungen entsprechen der Tabelle 2.1 „Warn- und Hinweisaufkleber” 2.10...
  • Seite 29: Aufbau Und Wirkungsprinzip

    KAPITEL AUFBAU UND WIRKUNGSPRINZIP TECHNISCHE MERKMALE AUFBAU DES BALLENWAGENS HAUPTBREMSE FESTSTELLBREMSE ELEKTRISCHE INSTALLATION, WARNELEMENTE...
  • Seite 30: Technische Merkmale

    3.1 TECHNISCHE MERKMALE TABELLE 3.1 GRUNDSÄTZLICHE TECHNISCHE MERKMALE DES WAGENS INHALT T130 Maße Länge - mit ausgeschobenem Heckrahmen 13 170 - mit eingeschobenem Heckrahmen 12 000 Breite 2 550 Höhe 2 803 Maße der Ladeplattform Länge der Ladeoberfläche - mit ausgeschobenem Heckrahmen 11 100 - mit eingeschobenem Heckrahmen 10 240...
  • Seite 31 Straßenverkehrsgesetzte müssen beachtet werden. Die zugelassene maximale Konstruktionsgeschwindigkeit von 40 km/h darf jedoch nicht überschritten werden. 3.2 AUFBAU DES WAGENS Aufbau des Ballenwagens wurde auf den Abbildern (3.1A), (3.2A) und (3.3A) dargestellt. Der Rahmen (1) – Ladeplattform, ist eine Schweisskonstruktion aus Stahlprofilen. Das grundsätzliche Tragelement bilden die Längsträger, die mit Querholmen verbunden sind.
  • Seite 32 ABBILD 3.2A DREHSCHEMELRAHMEN MIT VORDERAUFHÄNGUNG (7) Drehschemelrahmen, (8) Drehschemel, (9) Fahrachse, (10) Deichsel, (11) Parabelfeder, (12) Luftbehälter, (13) Feder, (14) Deichselstift Die Deichsel wird an dem Drehschemelrahmen mit Hilfe der Stifte (14) befestigt. Die Deichselzugbandhöhe kann durch Verstellung der Schelle, die die Feder an die Deichsel befestigt, eingestellt werden.
  • Seite 33: Hauptbremse

    ABBILD 3.3A BALLENWAGEN – HECKANSICHT (16) Beleuchtungsbalken, (17) Schwingarm 3.3 HAUPTBREMSE Abhängig von der Ausführung ist der Ballenwagen mit einem der drei Typen der Betriebsbremse ausgestattet: • Einleitung-Druckluftanlage mit Dreibereichregler – Abbild (3.4A), • Zweileitung-Druckluftanlage mit Dreibereichregler – Abbild (3.5A), •...
  • Seite 34 ABBILD 3.4A EINLEITUNG-DRUCKLUFTBREMSANLAGE Luftbehälter, Steuerungsventil, Bremskraftregler, Druckluftzylinder, (5) Verbindung, (6) Luftfilter, (7) Prüfverbindung des Luftbehälters, (8) Prüfverbindung des Zylinders, (9) Entwässerungsventil...
  • Seite 35 ABBILD 3.5A ZWEILEITUNG-DRUCKLUFTBREMSANLAGE Luftbehälter, Steuerungsventil, Bremskraftregler, Druckluftzylinder, (5) Verbindung der Leitungen, rot, (6) Verbindung der Leitungen, gelb, (7) Luftfilter, (8) Prüfverbindung Luftbehälters, (9) Prüfverbindung Zylinders, (10) Entwässerungsventil...
  • Seite 36 ABBILD 3.6A DREIBEREICHBREMSKRAFTREGLER (1) Bremskraftregler, (2) Hebel, (a) „ohne Last” (b) „halb belastet, (c) „voll belastet” ABBILD 3.7A HYDRAULIKBREMSANLAGE (1) Hydraulikbremszylinder, (2) Verbindung der Speiseleitung Der Dreibereich-Bremskraftregler (3.6A) des Druckluftsystems sorgt für Anpassung der Bremskraft an die Einstellung des Reglers. Die Umschaltung auf entsprechende Betriebsart erfolgt vor der Fahrt manuell durch den Fahrer mit Hilfe des Reglerhebels.
  • Seite 37: Feststellbremse

    3.4 FESTSTELLBREMSE Die Feststellbremse dient zur Feststellung der Maschine während des Aufenthaltes. Der an der linken Seite des Fahrgestellrahmens angeordnete Kurbelmechanismus ist mit einem Stahlseil mit den Nockenhebeln der Fahrachse verbunden. Durch Umdrehen der Kurbel wird die Stahlseil gespannt. Die Bremsnocken drücken gegen die Bremsbacken, was das Anhalten der Achse verursacht.
  • Seite 38 ABBILD 3.9A ELEKTRISCHE UND WARNAUSSTATTUNG - HECKSEITE Komplexschlusslampe, links Komplexschlusslampe, rechts, (3) Kennzeichentafelbeleuchtungslampe, (4) Hecklichtscheibe, links, (5) Hecklichtscheibe, rechts (6) Heckkupplung, Warndreieck, (8) Leichtkraftfahrzeugdreieck, (9) Seitenlichtscheibe, orange 3.10...
  • Seite 39: Betriebsprinzipien

    KAPITEL BETRIEBSPRINZIPIEN BETRIEBSVORBEREITUNG VOR INBETRIEBNAHME PRÜFUNG DES TECHNISCHEN ZUSTANDS ANSCHLUSS AN DEN SCHLEPPER BELADUNG, TRANSPORT UND ENTLADUNG ABBINDEN VON DEM SCHLEPPER BEREIFUNGSBENUTZUNGSPRINZIPIEN...
  • Seite 40: Betriebsvorbereitung Vor Inbetriebnahme

    4.1 BETRIEBSVORBEREITUNG VOR INBETRIEBNAHME Der Ballenwagen wird komplett montiert an den Benutzer geliefert und benötigt keiner zusätzlichen Montagearbeiten an den Bausteinen der Maschine. Der Hersteller garantiert, dass der Wagen vollständig betriebsfähig ist und gemäß den Kontrolleprozeduren geprüft und zum Gebrauch zugelassen wurde. Trotzdem ist die Maschine vor dem Einkauf und Inbetriebnahme von dem Benutzer zu überprüfen.
  • Seite 41 • Leistungsfähigkeit der Beleuchtung- und Signalisierungsanlage des Wagens • Leistungsfähigkeit der Bremsanlage • Elemente gemäß den in dem Kapitel „Schmierstellen” enthalteten Hinweisen und dem Bedienungsplan abschmieren. GEFÄHRDUNG Einsatz des nicht betriebsfähigen Wagens ist verboten. Unvorsichtige und ungeeignete Handhabung und Bedienung des Wagens und Nichteinhaltung der in der Bedienungsanleitung beinhalteten Hinweise verursacht eine Gesundheitsbedrohung.
  • Seite 42: Anschluss An Den Schlepper

    4.3 ANSCHLUSS AN DEN SCHLEPPER Vor dem Anschluss des Ballenwagens an dem Schlepper ist sicherzustellen, dass der Wagen mit der Feststellbremse angehalten ist. Aggregation ausschließlich mit einem Schlepper, der mit einem oberen Kupplungsmaul ausgestattet ist. GEFÄHRDUNG Während des Anschlusses dürfen sich keine Personen zwischen dem Wagen und dem Schlepper befinden.
  • Seite 43 • Leitungen der Elektroinstallation und des Bremssystems an den Schlepper anschließen, • die Feststellbremse entlassen, indem die Kurbel des Bremsemechanismus (1) in Richtung (B) gedreht wird • das Leichtkraftfahrzeugschild anbringen. GEFÄHRDUNG Vor Anschluss des Wagens ist der technische Zustand des Kupplungssystems an dem Wagen und dem Schlepper sowie die Anschlusselemente der elektrischen und Bremsanlage zu überprüfen.
  • Seite 44: Beladung, Transport Und Entladung

    ABBILD 4.2A ZUSAMMENKLAPPEN DES AUSSCHUBRAHMENS (1) Ausschubrahmen, (2) Feststellschraube, (3) Stahlseil, (4), (5) Seilbefestigungssitze 4.4 BELADUNG, TRANSPORT UND ENTLADUNG Die Baledung darf nur beim an den Schlepper angeschlossenen Wagen erfolgen. Beide Fahrzeuge müssen auf flachem Boden stehen. Vor der Beladung ist der technische Zustand und entsprechende Befestigung der Klemmseile an die Leiter und Wagenrahmen überprüft werden.
  • Seite 45 Anordnung auf den Paletten zu berücksichtigen. Die Paletten müssen so befestigt werden, dass sie sich nicht frei auf der Ladeplattform verschieben können. Schichtweise Anordnung der Paletten ist verboten. Die Last (Preßwürfel, Ballen oder Paletten) muss mit Hilfe der Gürtel mit Spannvorrichtung entsprechend gegen Verschiebung abgesichert werden.
  • Seite 46: Abtrennen Von Dem Schlepper

    4.5 ABTRENNEN VON DEM SCHLEPPER Um den Wagen von dem Schlepper abzubinden, ist wie folgend beschrieben vorzugehen: • den Schlepper anhalten und mit der Feststellbremse feststellen. • den Wagen mit der Feststellbremse feststellen. • die Leitungen der Elektro- und Bremsanlage von dem Schlepper abtrennen.
  • Seite 47 • Der Raddruck ist auch bei ganztägigem, intensivem Betrieb zu prüfen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Bereifungstemperaturanstieg eine Raddruckerhöhung sogar um 1 bar verursachen kann. Bei solcher Temperatur- und Druckerhöhung ist entweder die Belastung oder die Geschwindigkeit herabzusetzen. • Druckherabsetzung durch Entlüftung in Folge dessen Erhöhung ist verboten. •...
  • Seite 48 4.10...
  • Seite 49: Technische Handhabung

    KAPITEL TECHNISCHE HANDHABUNG KONTROLLE UND REGELUNG DER LAUFRADLAGER REGELUNG DER HAUPTBREMSE REGELUNG DER FESTSTELLBREMSE BEDIENUNG DER DRUCKLUFTANLAGE BEDIENUNG DER HYDRAULIKANLAGE ABSCHMIEREN BEDIENUNG DER FEDERANLAGE AUFBEWAHRUNG ANPASSUNG DER DEICHSEL AN DIE SCHLEPPERKUPPLUNG ANZUGSMOMETE DER SCHRAUBENVERBINDUNGEN BESEITIGUNG DER STÖRUNGEN VERZEI CHNIS DER GLÜHLAMPEN...
  • Seite 50: Kontrolle Und Regelung Der Laufradlager

    5.1 KONTROLLE UND REGELUNG DER LAUFRADLAGER Bei einem neuen Wagen nach ersten 100 km, und im Laufe des weiteren Betriebs nach 6 Monaten ist der Laufradlagerspielraum zu prüfen und bei Bedarf zu regeln. Die abgenutzten und beschädigten Lager sind zu ersetzen. Die Kontrolle der Elemente soll gemäß den folgend aufgelisteten Hinweisen erfolgen: •...
  • Seite 51 • die Kronenmutter mit dem elastischen Splint absichern und den Nabendeckel wiedereinbauen. ABBILD 5.1A SPIELRAUMREGELUNG DER FAHRACHSEN (1) Nabendeckel, (2) Kronnenmutter, (3) Sicherungssplint Das Rad soll sich fließend umdrehen, ohne dass eine Klemmung oder Widerstand gespürt wird, der nicht aus Reiben der Bremsebacken an die Trommel resultiert. TABELLE 5.1 ANFORDERUNGEN AN DIE HEBEVORRICHTUNG 4 000 kg TRAGFÄHIGKEIT...
  • Seite 52: Regelung Der Hauptbremse

    5.2 REGELUNG DER HAUPTBREMSE Ein Bremsregelungsverfahren soll in unten genannten Fällen durchgeführt werden: • Wegen Bremsbackenbelegverschleiβes entsteht zwischen dem Beleg und der Trommel ein übermäβiger Spielraum, wodurch die Bremskraft sinkt, • Die Bremsen funktionieren ungleichmäβig und ungleichzeitig. Bei richtig geregelten Bremsen erfolgt das Bremsen der Wagenlaufräder gleichzeitig. Bei Bremsregelung wird die Lage des Bremsnockenarmes (1) gegenüber die Bremsnockenwelle (2) gewechselt.
  • Seite 53: Regelung Der Feststellbremse

    Das Regelungsverfahren soll an jedem Rad getrennt durchgeführt werden. Bei richtig regulierten Bremsen bilden die Bremsnockenarme bei Vollbremsung einen 90˚ Winkel mit der Luftdruckantriebskolbenstange. Bei korrekter Bremseregelung darf der Bremskraftwert der Hauptbremse nicht tiefer als bei den in der Tabelle 5.2 genannten Werten liegen. TABELLE 5.2 BREMSKRAFT DER HAUPTBREMSE BREMSKRAFT DER HAUPTBREMSE Die Bremskraftdifferenz zwischen dem linken und rechten Rad darf nicht 30 % überschreiten,...
  • Seite 54: Bedienung Der Druckluftanlage

    Feststellbremse das Seil locker ist und 1-2 cm herabhängt. Bei korrekter Regelung der Bremsen, soll die Bremskraft nicht geringer als in der Tabelle 5.3 angegeben sein. TABELLE 5.3 BREMSKRAFT DER FESTSTELLBREMSE BREMSKRAFT DER FESTSTELLBREMSE ACHTUNG Die Bremskraft setzt sich aus der Summe der Bremskraft an jedem Rad zusammen. Einmal jährlich Feststellbremseprüfung...
  • Seite 55: Bedienung Der Hydraulikanlage

    Behälter befindliche Luft wird das Wasser nach außen herausdrängen. Nachdem der Stift losgelassen wird, verschließt sich das Ventil automatisch und die Luftausströmung aus dem Behälter aufhört. Einmal jährlich vor dem Wintersaison ist das Entwässerungsventil herauszuziehen und zu reinigen. Die Kupferdichtung ist zu ersetzen. ABBILD 5.3A LUFTBEHÄLTER (1) Entwässerungsventil (2) Luftbehälter,...
  • Seite 56 verschiedener Art ist verboten. Hydraulische Systeme neuer Ballenwagen werden werkseitig mit Hydrauliköl HL 32 gefüllt. Die Hydraulikanlage des Ballenwagens muss völlig hermetisch sein. Die Dichtheitsprüfung der Hydraulikanlage erfolgt nach Anschluss der Maschine an den Schlepper durch wiederholte Betätigung der Hydraulikbremse durch Drucken des Bremspedals in der Bedienerkabine.
  • Seite 57: Abschmieren

    Bei intensiver Nutzung der hydraulischen Anlage sind die Hydraulikleitungen alle 4 Jahre zu ersetzen. Hydraulische Leitungen sind alle 4 Betriebsjahre durch neue zu ersetzen. Mindestens ein Mal jährlich ist eine genaue Prüfung der Dichtheit und des technischen Zustands der Hydraulikanlage. Falls ein Wechsel des Öltyps benötigt ist, muss man sich genau mit den Hinweisen des Ölherstellers vertraut machen.
  • Seite 58: Bedienung Der Federanlage

    ANZAHL SCHMIERHÄUFIG BENENNUNG SCHMIERMITTEL SCHMIERST KEIT ELLEN Federstifte FEST 6 Monate Schwingarmstifte FEST 3 – 4 Monate Federgleitfächen FEST 1 Monat SPRAYSCHMIERM Feder 3 – 4 Monate ITTEL Drehschemel FEST 3 – 4 Monate Laufradlager FEST 24 Monate Stutzflächen der vorderen FEST 3 –...
  • Seite 59 Witterungseinflüsse zu schützen, besonders gegen die Einflüsse, die Verrostung und Reifenalterung verursachen. Die Bereifung ist mindestens einmal jährlich mit Hilfe der auf dem Markt zugänglichen entsprechenden Mittel abzusichern. ABBILD 5.4A SCHMIERSTELLEN Beschreibung der Symbole gemäß der Tabelle (5.5) 5.11...
  • Seite 60: Anpassung Der Deichsel An Die Schlepperkupplung

    5.9 ANPASSUNG DER DEICHSEL AN DIE SCHLEPPERKUPPLUNG Einstellung Deichsellage wird durch Höhe Kupplungmauls anzuschliessenden Schleppers bestimmt. Entsprechende Eistellung erfolgt wie folgend beschrieben: • das Deichselzugband anhalten, • die Mutter (2) lockern, die die Schelle (1) an die Deichsel befestigt • nach Verlockerung der Feder ist die Deichsel anzuheben •...
  • Seite 61: Anzugsmomente Der Schraubenverbindungen

    5.10 ANZUGSMOMENTE DER SCHRAUBENVERBINDUNGEN Reparatur-Wartungsarbeiten sind entsprechenden Anzugsmomente Schraubenverbindungen zu verwenden, es sei denn andere Anzugsparameter angegeben wurden. Die empfohlenen Anzugsmomente der meist verwandten Schraubenverbindungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die angegebenen Werte gelten für nicht geschmierte Stahlschrauben. TABELLE 5.6 ANZUGSMOMENT DER SCHRAUBENVERBINDUNGEN 10.9 GEWINDE (d) [mm]...
  • Seite 62: Beseitigung Der Störungen

    ABBILD 5.6A SCHRAUBE MIT METRISCHEM GEWINDE (1) Beständigkeitsklasse der Schraube, (d) Gewindedurchmesser 5.11 BESEITIGUNG DER STÖRUNGEN TABELLE 5.7 STÖRUNGEN UND BESEITIGUNGSHINWEISE STÖRUNG URSACHE BESEITIGUNG Leitung/Leitungen der Druckluftbremsanlage nicht Bremsleitungen anschliessen angeschlossen Beschädigte Schwierigkeiten beim Anschlussleitungen der Ersetzen Losfahren Druckluftanlage Undichtheit der Anziehen, Unterlegscheiben bzw.
  • Seite 63: Verzei Chnis Der Glühlampen

    STÖRUNG URSACHE BESEITIGUNG Feststellbremse regeln Abgenutzte Bremsbeläge Bremsbacken austauschen 5.12 VERZEI CHNIS DER GLÜHLAMPEN TABELLE 5.8 VERZEICHNIS DER GLÜHLAMPEN LAMPE GLÜHLAMPE Positionslicht, vorne links/rechts LO - 110PP C5W-SV8.5 Lichtscheibe, links/rechts Beleuchtung der Kennzeichentafel LT - 120 C5W-SV8.5 Licht der Fahrtrichtung: P21W Komplexschlusslampe: Bremslicht: P21W links WE 549L, rechts WE 549P...
  • Seite 64 5.16...
  • Seite 65 NOTITZEN ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………………………………………..
  • Seite 66 ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………………………………………..

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