Pronar RC2100-2
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Beim Öffnen oder Schließen der Auffahrrampen aufgrund der Einquetschgefahr
mit Vorsicht vorgehen.
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Die Auffahrrampen müssen auf ebenem Boden aufliegen.
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Die ausgefahrenen Auffahrrampen müssen sich auf der gleichen Höhe befinden.
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Eine falsch gewählte Lastverteilung sowie die Überlastung des Anhängers kann
zum Umkippen des Anhängers oder zur Beschädigung seiner Elemente führen.
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Der Anhänger darf nur auf waagerechten, harten und ebenen Boden be- und
entladen werden und muss an den Schlepper angekuppelt sein. Das
Schleppfahrzeug und der Anhänger müssen in einer Linie aufgestellt werden.
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Es ist darauf zu achten, dass sich im Be- und Entladebereich keine unbeteiligten
Personen aufhalten dürfen. Vor dem Ausfahren der Auffahrrampen ist für
ausreichende Sicht zu sorgen und sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten
Personen in der Nähe aufhalten.
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Beim Be- und Entladen des Anhängers sind die Zugöse der Deichsel und die
Kupplung des Schleppers hohen vertikalen Belastungen ausgesetzt.
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Nach Abschluss der Beladung sicherstellen, dass sich auf der Ladeplattform
keine Werkzeuge befinden.
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Die Enden der für die Befestigung der Ladung verwendeten Bänder, Ketten oder
Leinen müssen gesichert werden, damit sie während der Fahrt nicht auf die
Straße fallen und sich nicht in beweglichen Teilen des Anhängers verfangen
(Räder – Bremstrommeln, Bremszylinder, usw.).
2.1.5 TRANSPORTFAHRT
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Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen die Verkehrsregeln sowie das in
dem Land, in dem der Anhänger betrieben wird, geltende Transportrecht beachtet
werden.
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Die aus den herrschenden Verkehrsverhältnissen und den bauartbedingten
Beschränkungen hervorgehende Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten
werden. Die Fahrtgeschwindigkeit ist an die herrschenden Verkehrsbedingungen,
die Beladung des Anhängers sowie an die aus der Straßenverkehrsordnung
hervorgehenden Beschränkungen anzupassen.
2.6
KAPITEL 2