Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen
4 • Allgemeine Sicherheitshinweise
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Stoffe eingesetzt werden soll, so ist das Einverständnis der Fir-
ma Gema Switzerland GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen. Die Anlagensteuerung Magic
Control CM10 darf nur von Personen genutzt, gewartet und in-
standgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsge-
mässen Betriebs) ist solange untersagt, bis festgestellt ist, dass
die Anlagensteuerung Magic Control CM10 entsprechend der
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) aufgestellt und verkabelt ist.
Ebenfalls zu beachten ist die EN 60204-1 (Sicherheit von Ma-
schinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen an der Anlagensteuerung Magic
Control CM10 schliessen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sons-
tigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsme-
dizinischen und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbe-
stimmungen zu berücksichtigen.
Explosionsschutz
Allgemeines
Die Anlagensteuerung Magic Control CM10 ist Bestandteil der Anlage
und somit in das Sicherheitssystem der Anlage integriert.
Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen entspre-
chende Massnahmen getroffen werden.
HINWEIS:
Für nähere Informationen wird auf die ausführlichen Gema-
Sicherheitshinweise verwiesen!
Schutzart
II 3D
Anlagensteuerung Magic Control CM10
IP54