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Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen; Allgemeines - Gema OptiControl CM21 Betriebsanleitung Und Ersatzteilliste

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Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen

6 • Allgemeine Sicherheitshinweise
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werden soll, so ist das Einverständnis der Firma Gema Switzer-
land GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen. Die OptiControl CM21 darf nur
von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die
hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsge-
mässen Betriebs) ist solange untersagt, bis festgestellt ist, dass
die OptiControl CM21 entsprechend der Maschinenrichtlinie
(2006/42/EG) aufgestellt und verkabelt ist. Ebenfalls zu beachten
ist die EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen an der OptiControl CM21
schliessen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sons-
tigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsme-
dizinischen und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbe-
stimmungen zu berücksichtigen.
Explosionsschutz

Allgemeines

Die OptiControl CM21 ist Bestandteil der Anlage und somit in das Si-
cherheitssystem der Anlage integriert.
Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen entspre-
chende Massnahmen getroffen werden.
Hinweis:
Für nähere Informationen wird auf die ausführlichen Gema-
Sicherheitshinweise verwiesen!
Schutzart
II 3D
IP54
OptiControl CM21

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