22.
Schweißarbeiten
Schweißarbeiten an der Maschine dürfen nur nach Rücksprache mit dem Hersteller und dessen
ausdrückliche Zustimmung durchgeführt werden.
Die Schweißarbeiten dürfen nur von einem fachlich qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt werden. Bei
elektrischen Schweißverfahren besteht die Gefahr, dass elektronischen Bauteile durch Überspannungen
beschädigt werden.
Vor Beginn der Schweißarbeiten beachten Sie bitte folgendes:
- schalten Sie den Hauptschalter vorne an der Maschine aus und trennen Sie den Stecker von der
Steckdose
Gefahr!
Das Schweißen oder die Veränderungen des Mischkessel ist nicht zulässig. Schweißarbeiten
oder technische Änderungen dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Die wieder Inbetriebnahme des Mischkessels ist nur nach Abnahme durch einen
Sachverständigen zulässig.
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