2.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut
worden. Dennoch können bei nicht Beachtung der Sicherheitsvorschriften bzw., der nicht bestimmungs-
gemäßen Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen
der Maschine oder anderer Sachwerte entstehen.
Betrieb:
Die Maschine ist nur zum Mischen und Fördern von Estrich, Beton und Mörtel bis zu einem
Körnungsdurchmesser von 16 mm geeignet. Davon abweichende Materialien dürfen nur nach
Rücksprache und eventueller technischer Änderungen, mit schriftlicher Zustimmung des Herstellers
verarbeitet werden. Sollte der Betreiber von dieser Genehmigungspflicht eigenmächtig abweichen, so
entbindet er den Hersteller der Maschine von seiner Gewährleistung.
Förderluft:
Die Förderung des Mischguts erfolgt mit komprimierter Luft als Fördermedium. Die Benutzung der
Druckluft für andere Zwecke ist ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers nicht zulässig. Die
Verstellung der Werkseinstellungen wie Druckbereiche, Drehzahl, Temperatur usw., ist nicht zulässig.
Um- und Anbauten:
Ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers dürfen keine Änderungen oder Umbauten an der
Maschine vorgenommen werden.
Inspektion:
Die vorgeschriebenen Inspektionsintervalle müssen entsprechend der Vorgaben eingehalten werden. Sie
dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal und unter Verwendung von originalen Ersatzteilen durchgeführt
werden. Bei Nichteinhaltung der Inspektionsintervalle, bzw. der Durchführung durch nicht autorisiertes
Fachpersonal lehnt BMS eventuelle Garantieansprüche ab. Die Durchführung der fach- und sachgerechten
Inspektionen ist schriftlich zu Dokumentieren und auf Verlangen nachzuweisen.
Schutzeinrichtung:
Sämtliche Schutzeinrichtungen müssen während des Betriebs angebracht und funktionstüchtig sein. Die
Maschine darf nur mit einwandfrei, funktionstüchtigen Sicherheitseinrichtungen betrieben werden.
2.1 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine andere Verwendung als unter Punkt 2 beschrieben und nicht ausdrücklich vom Hersteller
genehmigte Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Schäden, aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung, lehnt der Hersteller ausdrücklich ab. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
2.1.1 Haftungsausschluss
Die BMS AG haftet nicht für Unfälle oder Schäden die auf Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
fehlerhafter oder nicht erfolgter Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder durch nicht
bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführen sind.
2.1.2 Technische Veränderungen
Technische Änderungen oder Reparaturarbeiten, die die Sicherheit oder den Betrieb der Maschine
beeinträchtigen können, dürfen nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Genehmigung des
Herstellers durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für das Schweißen an tragenden Teilen und
Veränderungen der Sicherheitseinrichtungen.
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