Hinweis!
Förderschläuche und Kupplungen unterliegen durch Abrieb und Alterung einem natürlichen
Verschleiß. Überprüfen Sie diese daher regelmäßig alle 3 Monate durch einen Fachkundigen
und dokumentieren Sie die Prüfungsergebnisse.
Gefahr!
Setzen Sie nur unbeschädigte, gereinigte Schläuche und Kupplungen mit gleicher Nennweite
ein. Es besteht ansonsten die Gefahr von Stopfern, die zu schweren Unfällen führen können.
12.5
10.5 Verlegen des Förderschlauchs
Am Mischkessel muss der entsprechende Abgang zur Nennweite des Förderschlauch montiert sein.
Zur Anpassung bei kleinerem Durchmesser des Förderschlauchs an den Kesselabgang kann ein
Steinfang verwendet werden. Steine größerer Körnung werden im Steinfang zurückgehalten, dadurch
wird ein Verstopfen der Förderleitung verhindert.
Halten Sie den Förderschlauch möglichst kurz. Kuppeln Sie nie mehr Förderschläuche aneinander als
notwendig. Förderschlauche dürfen nicht geknickt, oder über scharfe Kanten gelegt werden. Die
Förderschläuche müssen so befestigt sein, dass die auftretenden Kräfte von entsprechenden
Konstruktionen aufgenommen werden. Wenn möglich, befestigen Sie die Förderschläuche am
Baukörper. Steigleitung müssen mit besonderer Sorgfalt befestigt werde. Das Eigengewicht und das zu
fördernde Material kann zum Abreißen der Kupplung oder der Schlauchleitung führen. Zur Sicherung
der Förderschläuche verwenden Sie nur dafür geeignetes Material (z.B. Schlauchklemmen bzw.
Schlauhaken).
Damit eine einwandfreie Förderung des Materials auf ebenen Strecken zügig und sicher erfolgt,
verlegen Sie die Förderschläuche kurz hinter der Maschine über einen gesicherten Unterstellbock. Bei
längeren ebenerdigen Förderschlauchleitungen stellen Sie ca. alle 20 Meter einen Unterstallbock unter
den Förderschlauch. Den Unterstellbock sicher mit dem Boden verbinden, so dass er gleichzeitig zur
Sicherung der Schlauchleitung dient.
Gefahr!
Abgerissene bzw. abreisende Förderschläuche und Kupplungen können schweren oder sogar
zu tödlichen Verletzungen und erheblichen Sachschäden führen.
Der Betrieb der Maschine ohne fest angeschlossenen Auslaufbock ist verboten, Der Betrieb
ohne Auslaufbock kann zu erheblichen Sachschäden bzw. schweren oder sogar zu tödlichen
Verletzungen führen.
Schlauchhaken
Steinfang
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