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BMS Worker N 1 Piccolo Betriebsanleitung Seite 10

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1.
Sicherheitsvorschriften
In diesem Kapitel werden die aktuellen und wesentlichen Sicherheitsvorschriften behandelt. Vor
der Inbetriebnahme muss der mit der Bedienung beauftragte Maschinist dieses Kapitel gelesen und
verstanden haben. Bei der Einweisung neuer Mitarbeiter muss dieses Kapitel ausführlich behandelt
werden, um sie in die möglichen, von der Maschine ausgehenden Gefahren, einzuweisen.
Die einzelnen Vorschriften finden sich an den entsprechenden Stellen dieser Betriebsanleitung wieder.
1.1 Gültige Vorschriften und Normen
-
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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DIN EN ISO 12100, Sicherheit von Maschinen
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EMV Richtlinie 89/336/EWG
-
EN 50081-1 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
-
EN 50082-1 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
-
EN 60204-1, elektrische Ausrüstung für Industriemaschinen
-
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG
1.2 Spezielle Vorschriften für Mörtelmaschinen
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DIN EN 12001, Förder-, Spritz- und Verteilermaschinen für Beton und Mörtel
-
EN 12151, Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Beton und Mörtel,
sicherheitstechnische Anforderungen
-
BGR 183 Sicherheitsregeln für Mörtelförderer und Mörtelspritzmaschinen.
-
BS 12001:2003
1.3 Betrieb der Maschine
Die Maschine darf nur unter Beachtung der Betriebsanleitung, in einem technisch einwandfreiem
Zustand, unter Beachtung der zutreffenden Vorschriften und bestimmungsgemäß, betrieben werden.
Störungen oder sonstige Umstände, welche die Sicherheit betreffen, müssen vor der Inbetriebnahme
beseitigt werden.
Vor jeder Inbetriebnahme ist die Betriebssicherheit der Maschine zu überprüfen.
Soweit Mängel vorhanden sind, sind diese umgehend zu beheben. Wenn notwendig, ist der Vorgesetzte
zu informieren und entsprechendes Fachpersonal mit der Beseitigung der Störung zu beauftragen.
Achtung:
Wenn eine Sicherheitseinrichtung nicht angebracht bzw. die Funktion beeinträchtigt ist,
darf die Maschine nicht betrieben werden.
Verwenden Sie nur Förderschläuche, Kupplungen, Auslaufböcke usw. des
Maschinenherstellers oder solche die von ihm freigegeben wurden.
Ansonsten kann für den sicheren Betrieb der Maschine keine Garantie übernommen
werden.
1.4 Weiterverkauf:
Nachfolgendes ist beim Weiterverkauf der Maschine zu beachten:
Die Betriebsanleitung, Pläne, Prüfzertifikate usw., die Sie mit der Maschine erhalten haben, geben Sie
bitte vollständig an den neuen Eigentümer weiter. Ein Verkauf der Maschine ohne vollständige
Begleitpapiere ist nicht zulässig.
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