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EWM CB-007-1 Betriebsanleitung Seite 32

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Wartung, Pflege und Entsorgung
Allgemeine Hinweise
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Wartung, Pflege und Entsorgung
6.1
Allgemeine Hinweise
Dieses Gerät ist unter den angegebenen Umgebungsbedingungen und den normalen
Arbeitsbedingungen weitgehend wartungsfrei und benötigt ein Minimum an Pflege. Es sind jedoch einige
Punkte einzuhalten, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Dazu gehört je nach
Verschmutzungsgrad der Umgebung und Benutzungsdauer das regelmäßige Reinigen und Prüfen wie im
Folgenden beschrieben.
6.2
Reinigung
Reinigung, Prüfung und Reparatur!
Das Reinigen, die Prüfung und das Reparieren des Schweißgerätes darf nur von
sachkundigen, befähigten Personen durchgeführt werden. Befähigte Person ist, wer
aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die bei der Prüfung von
Schweißstromquellen auftretenden Gefährdungen und mögliche Folgeschäden erkennen
und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen kann.
Wird eine der untenstehenden Prüfungen nicht erfüllt, darf das Gerät erst nach
Instandsetzung und erneuter Prüfung wieder in Betrieb genommen werden.
Flächen und Glas können mit entsprechenden Reinigungsmitteln gereinigt werden, weiterhin:
Elektrische oder elektronische Bauteile immer nur mittels Staubsauger absaugen, niemals mit
Druckluft abblasen.
6.3
Wartung
Alle elektrischen Verbindungen und alle beweglichen Teile müssen regelmäßig auf Funktion, bzw.
Defekte hin überprüft werden.
Bei Beschädigungen das Gerät nur vom Fachmann, bzw. Ihrem Vertragspartner reparieren lassen.
6.4
Entsorgung des Gerätes
Dieses Gerät gehört laut Elektro-Altgeräte-Gesetz nicht in den Hausmüll.
In Deutschland können Altgeräte aus privaten Haushalten bei den lokalen Sammelstellen der Kommunen
kostenlos abgegeben werden. Ihre Verwaltungsstelle informiert Sie gerne über Möglichkeiten.
EWM nimmt an einem zugelassenen Entsorgungs- und Recycling - System teil und ist im
Elektroaltgeräteregister (EAR) mit Nummer WEEE DE 57686922 eingetragen.
Darüber hinaus ist europaweit eine Rückgabe des Gerätes auch bei Ihrem EWM-
Vertriebspartner möglich.
6.4.1
Herstellererklärung an den Endanwender
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie
2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003) nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland sind Sie laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16.3.2005)
verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an
denen Altgeräte aus privaten Haushalten Ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen
werden.
Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten
Haushalten ab.
Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten.
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WARNUNG
HINWEIS
099-010268-EW500
28.03.2011

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