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SAGEMCOM TGR 350S Bedienungsanleitung Seite 73

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betreffende Rechte (z.B. Urheberrecht,) nicht verletzt werden. Eigentümer solchermaßen geschützten Inhalts ("Besitzer
geschützten Inhalts") können die Hersteller oder SOFTWAREFIRMEN auffordern, regelmäßig sicherheitsbezogene
Aktualisierungen
der
DRM-Komponenten der
SOFTWARE
("Sicherheitsupdates")
bereitzustellen.
Solche
Sicherheitsupdates könnten die Fähigkeit zum Kopieren und/oder Wiedergeben
geschützten Inhalts mittels DRM
verwendender SOFTWARE oder Drittpartei-Anwendungen beeinträchtigen.
Sie ermächtigen daher beim Herunterladen einer Lizenz aus dem Internet, die Ihnen Verwendung geschützten Inhalts
ermöglicht, den Lieferanten dazu, Sicherheitsupdates auf Ihr Gerät zu übertragen, wenn ein Besitzer geschützten Inhalts
SOFTWAREFIRMEN zu deren Ausgabe aufgefordert hat. Sagemcom und SOFTWAREFIRMEN rufen bei solchen
Sicherheitsupdates keine persönlichen Daten oder andere Informationen von Ihrem GERÄT ab.
BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
COPYRIGHT.
Alle Rechtstitel und Urheberrechte an und für SOFTWARE (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in der
SOFTWARE enthaltenen Bilder, Fotografien, Animationen, Video- und Audioinformation, Musik, Texte und "Applets"), die
gedruckten Begleitmaterialien, sowie alle Kopien der SOFTWARE sind Eigentum von Sagemcom oder der
SOFTWAREFIRMEN. Sie dürfen das der SOFTWARE beiliegende gedruckte Material nicht kopieren. Alle Rechtstitel und
Urheberrechte an und für Inhalte, auf die mithilfe der SOFTWARE zugegriffen werden kann, sind Eigentum der jeweiligen
Inhaltsbesitzer und möglicherweise durch geltende Urheberrechte oder andere Rechte und Verträge für geistiges Eigentum
geschützt. Dieser EULA gewährt keinerlei Rechte zur Verwendung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich im vorliegendem
EULA eingeräumten Rechte werden von Sagemcom und den SOFTWAREFIRMEN vorbehalten.
Einschränkungen bezüglich Reverse Engineering, Dekompilierung oder Zerlegung.
Reverse Engineering,
Dekompilierung oder Zerlegung der SOFTWARE ist nicht gestattet, es sei denn, eine solche Maßnahme ist, ungeachtet
dieser Einschränkung, ausdrücklich gesetzlich zulässig.
Ein einziges GERÄT.
Die GERÄTE-Software ist mit dem GERÄT als einziges integriertes Produkt lizenziert. Die im Speicher
des GERÄTS installierte GERÄTE-Software darf nur als Bestandteil des GERÄTS verwendet werden.
Ein einziger Vertrag.
Die Verpackung des Geräts kann mehrere Versionen dieses EULA enthalten, wie z. B. mehrere
Übersetzungen und/oder mehrere Datenträger (z. B. in der Benutzerdokumentation und in der Software). Auch wenn Sie
mehrere Versionen des EULAs erhalten, ist nur die Verwendung einer (1) einzigen Kopie der GERÄTE-Software lizenziert.
Softwareübertragung.
Sie dürfen keines der Rechte aus diesem EULA im Hinblick auf die GERÄTE-Software oder Begleit-
CD dauerhaft übertragen, es sei denn in einem vom entsprechenden Mobilnetzbetreiber erlaubten Umfang. Falls der
Mobilnetzbetreiber eine solche Übertragung erlaubt, dürfen Sie alle Rechte aus diesem EULA nur im Rahmen eines Verkaufs
oder einer Weitergabe des GERÄTS übertragen, unter der Voraussetzung, dass Sie keine Kopien behalten, die gesamte
SOFTWARE (einschließlich aller Komponenten, der Datenträger und des gedruckten Materials, aller Upgrades, dieses
EULAs und - falls zutreffend - der Echtheitszertifikate) übertragen und der Empfänger die Bestimmungen dieses EULAs
annimmt. Wenn die SOFTWARE ein Upgrade ist, müssen in der Übertragung sämtliche früheren Versionen der SOFTWARE
enthalten sein.
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Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Software

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