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Endbenutzer-Lizenzvertrag (Eula) Für Die Software - SAGEMCOM TGR 350S Bedienungsanleitung

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Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Software
KONTEXT UND ANNAHME DES VERTRAGS
Sie haben ein von Sagemcom hergestelltes Mobiltelefon ("GERÄT") erworben, dessen Software von Sagemcom selbst
entwickelt worden ist oder von anderen Softwareherstellern ("SOFTWAREFIRMEN") für Sagemcom entwickelt und mit den
Rechten zur Sublizenzierung an den Käufer des Geräts lizenziert wurde. Diese installierten Softwareprodukte
("SOFTWARE") sind unabhängig von der Herstellerfirma und unabhängig davon, ob der Name des Herstellers in der
Dokumentation des GERÄTS oder zugehörigen Datenträgern, gedrucktem Material sowie in Online- oder elektronischer
Dokumentation angegeben ist oder nicht, durch internationale Urheberrechtsgesetze und Verträge geschützt. Die
SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte vorbehalten.
FALLS SIE MIT DIESEM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ["EULA"] NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE
WEDER DAS GERÄT VERWENDEN NOCH DIE SOFTWARE KOPIEREN. WENDEN SIE SICH STATTDESSEN
UNVERZÜGLICH AN SAGEMCOM, UM ANWEISUNGEN ZUM ZURÜCKSENDEN DES/DER NICHT BENUTZTEN
GERÄTE(S) GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU ERHALTEN. JEDE VERWENDUNG DER
SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE VERWENDUNG IM GERÄT, GILT ALS
ANNAHME DIESES EULAS (ODER ANERKENNUNG EINER FRÜHEREN VEREINBARUNG).
SOFTWARE beinhaltet bereits auf dem GERÄT installierte Software (GERÄTE-Software) und Software auf der CD-ROM
("Begleit-CD"), falls eine solche mit dem Produkt geliefert wird.
GEWÄHRUNG EINER SOFTWARE-LIZENZ
Dieser EULA gewährt Ihnen die folgende Lizenz:
GERÄTE-Software.
Sie dürften die GERÄTE-Software, wie sie auf dem GERÄT installiert ist, verwenden. Alle oder
bestimmte Teile der GERÄTE-Software funktionieren möglicherweise nicht, wenn Sie kein Servicekonto bei einem
geeigneten Mobilnetzbetreiber haben oder das Netz des Mobilnetzbetreibers nicht betriebsbereit ist oder nicht für den Betrieb
mit der GERÄTE-Software konfiguriert ist.
Begleit-CD.
Zusätzliche Software für einen PC kann im Lieferumfang des GERÄTS enthalten sein. Sie dürfen die auf der
Begleit-CD enthaltene(n) Softwarekomponente(n) nur gemäß den Bestimmungen des gedruckten oder Online-Endbenutzer-
Lizenzvertrags, der solchen Komponenten beiliegt, installieren und verwenden. Wenn für einzelne Komponenten auf der
Begleit-CD kein Endbenutzer-Lizenzvertrag vorhanden ist, dürfen Sie nur eine (1) Kopie einer solchen Komponente auf dem
GERÄT oder einem einzigen Computer, mit dem Sie das GERÄT verwenden, installieren und nutzen.
Sicherheitsupdates.
Die SOFTWARE kann Technologie zur digitalen Urheberrechtsverwaltung enthalten. Wenn
SOFTWARE eine solche Technologie enthält, verwenden Inhaltsanbieter die in der Software enthaltene DRM (Digital Rights
Management)-Technologie, um die Unversehrtheit ihres Inhalts ("Geschützter Inhalt") zu sichern, damit ihre, diesen Inhalt
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Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Software

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