Die Reparatur- und Ausfallzeit im Gewährleistungszeitraum führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungszeit gemäß
obigem Absatz 1, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde.
Die Anwendung der Gewährleistung setzt voraus, dass das Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Gewährleistungsanforderung vollständig
bezahlt wurde.
4.
Folgendes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen:
Ausfälle oder Fehler, die durch Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, durch externe Einwirkungen
(Erschütterung, Blitzschlag, Feuer, Vandalismus, Mutwillen, Wasserschäden aller Art, Kontakt mit verschiedenen
Flüssigkeiten oder gefährlichen Substanzen, ungeeignete Netzspannung ...), durch ohne schriftliche Zustimmung von
Sagemcom vorgenommene Änderungen, durch falsche der mitgelieferten Dokumentation widersprechende Wartung, durch
mangelnde Aufsicht oder Pflege, durch unzureichende Umgebungsbedingungen (speziell Temperatur, Luftfeuchtigkeit,
Spannungsschwankungen, Störungen der Stromversorgung oder Erdung), durch Reparaturen, durch Manipulationen
(Öffnen des Telefons oder Öffnungsversuche) oder durch Wartung seitens Personen, die nicht von Sagemcom autorisiert
wurden, entstehen.
Schäden aufgrund unangemessener und/oder unzureichender Verpackung bei der Rücksendung des Mobiltelefons an
Sagemcom.
Normaler Verschleiß von Mobiltelefon und Zubehör.
Kommunikationsprobleme, die auf Umgebungsbedingungen zurückzuführen sind. Insbesondere:
Probleme beim Zugang zum Internet, z. B. Unterbrechungen des Zugangsnetzwerks, Ausfall der Leitung von
Anrufer/Empfänger, Übertragungsfehler (unzureichende regionale Abdeckung durch Funksender, Störungen, defekte oder
unzureichende Telefonleitungen ...), Fehler im lokalen Netz (Verkabelung, Datei-Server, Telefon des Anwenders) und/oder
Fehler im Übertragungsnetzwerk (Störungen, Defekte oder unzureichende Qualität ...).
Änderung von Parametern des Mobilfunknetzes nach Verkauf des Mobiltelefons.
Lieferung neuer Softwareversionen
Aktuelle Wartungsarbeiten: Bereitstellung von Verbrauchsmaterial, Installation oder Austausch dieser Materialien ...
Ohne schriftliche Zustimmung von Sagemcom vorgenommene Zusätze oder Änderungen an Ausstattung oder Software.
Fehler oder Ausfälle nach Verwendung von Produkten und Zubehörteilen, die nicht mit dem Mobiltelefon kompatibel sind.
An Sagemcom zurückgegebene Mobiltelefone, bei denen die in dieser Gewährleistung definierten Rückgabeverfahren nicht
eingehalten wurden.
Das Öffnen/Schließen eines SIM-Betreiberschlüssels und Probleme aufgrund des Ausfalls eines Mobiltelefons nach
Öffnen/Schließen des SIM-Betreiberschlüssels ohne Zustimmung des Betreibers.
70
Gewährleistung